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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Nieder-Ingelheim, Flur 11, Flurstücke 1/1, 1/5 wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung in der „Neumühle 3 und 3 A“ durch den Fortführungsnachweis bT 00088402/2025 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 16.2.2026 bis 16.3.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Alzey, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Wir bitten um eine Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06731/494-0 oder per E-Mail zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Schneewiesenstraße 24 in 55765 Birkenfeld oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de

erhoben werden.

Birkenfeld, den 14.01.2026
gez. Frank Klein, Vermessungsamtsrat
Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe