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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Ober-Ingelheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Am Kühweg

Weinbau

1523 m²

Landwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann auch per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.