Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Ober-Ingelheim | ||
| Gewann | Nutzungsart | Fläche |
| Am Kühweg | Weinbau | 1523 m² |
Landwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann auch per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.