Flur 8, Flurstücke 118/1, 118/5, 119/1, 119/2, 120/1, 120/2, 121, 122, 124 und 125/1
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der oben genannten Flurstücke wird ein Grenztermin durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt werden sollen.
Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung). Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können. Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich öffentlich bekannt gegeben.
Die Ihnen entstehenden Kosten für die Anwesenheit bei der Liegenschaftsvermessung oder die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Der Grenztermin findet statt am: Mittwoch, 29.10.2025 um 10.00 Uhr
Ort/Treffpunkt: Heidesheim, Am Bachacker
Der Inhalt der Terminsnachricht kann auch im Internet unter www.vermessungsbuero-schroeder.de eingesehen werden.