Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 22.09.2025 folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 02. Juli 2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 02. Juli 2019 wird wie folgt angepasst:
I. § 13 – Entschädigung der Feuerwehrangehörigen - wird wie folgt geändert:
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.