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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein

vom 25.09.2025 zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 02. Juli 2019

Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 22.09.2025 folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 02. Juli 2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 02. Juli 2019 wird wie folgt angepasst:

I. § 13 – Entschädigung der Feuerwehrangehörigen - wird wie folgt geändert:

  1. In § 13 Absatz 2 Satz 1 wird der Verweis „§ 13 Abs. 7 LBKG“ durch den Verweis „§ 47 Abs. 7 LBKG“ ersetzt.
  2. In § 13 Absatz 6 wird der Verweis „§ 13 Abs. 8 Satz 3 LBKG“ durch den Verweis „§ 47 Abs. 8 Satz 3 LBKG“ ersetzt.
  3. In § 13 Absatz 7 wird der Verweis „§ 33 LBKG“ durch den Verweis „§ 10 LBKG“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ingelheim am Rhein, den 25. September 2025
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ingelheim am Rhein, den 25. September 2025
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister