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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung Bebauungsplan „Friedhof Nord 1. Änderung“

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP˂Februar 2023˃ (Daten verändert)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365), dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I, S. 1041) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit

geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord 1. Änderung“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele des Bebauungsplans:

Errichtung von Wohnbebauung

Flurstücksverzeichnis erstellt am 28.08.2023 aufgrund der Liegenschaftskarte vom Februar 2023:

Gemarkung Frei-Weinheim

Flur 1

Flurstücksnummer: 290/9, 300/2 tlw.

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Ingelheim am Rhein, 10.10.2023
Stadtverwaltung

Ralf Claus

Oberbürgermeister