Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 11. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) in seiner Sitzung am 11. September 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die Festsetzungen der §§ 1 bis 12 der Haushaltssatzung 2023 vom 18. März 2023 werden nicht verändert.
Mit dieser 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans geändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Hinweise:
| 1. | Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Ge-meindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
| 1. | Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Ingelheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 06. November 2023 im Interim-Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 61, Zimmer C104, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann auch auf www.ingelheim.de/haushalt erfolgen. |