vom 09. Oktober 2024 zur 1. Änderung der Satzung vom 22. August 2019 der Stadt Ingelheim am Rhein über die Bildung eines Seniorenbeirats
Aufgrund der §§ 24 und 56 a der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 07. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Bildung eines Seniorenbeirats vom
22. August 2019 wird wie folgt geändert:
je 1 Mitglied auf Vorschlag der Altentagesstätten (Arbeiterwohlfahrt Heidesheim, Wackernheim und Betreutes Wohnen) und des Stadtteiltreffs Großwinternheim
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.