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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

vom 09. Oktober 2024 zur 1. Änderung der Satzung vom 22. August 2019 der Stadt Ingelheim am Rhein über die Bildung eines Seniorenbeirats

Aufgrund der §§ 24 und 56 a der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 07. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Änderung

Die Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Bildung eines Seniorenbeirats vom

22. August 2019 wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Abs. 1 wird die Zahl "22" durch die Zahl "21" ersetzt.
  2. In § 3 Abs. 2 erhält die Aufzählung unter dem 2. Spiegelstrich folgende Fassung:

je 1 Mitglied auf Vorschlag der Altentagesstätten (Arbeiterwohlfahrt Heidesheim, Wackernheim und Betreutes Wohnen) und des Stadtteiltreffs Großwinternheim

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ingelheim am Rhein, den 09. Oktober 2024
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister
Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ingelheim am Rhein, den 09. Oktober 2024
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister