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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einziehung von Teilflächen der Straßenparzellen

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP (Aktualität 02/2024) (Daten verändert) (Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung)

„Im Saal“ und „Zuckerberg“ in 55218 Ingelheim

Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543).

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 22. September 2025 nachstehendes beschlossen und verfügt.

Eine ca. 32 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Im Saal“, Gemarkung Nieder-Ingelheim am Rhein, Flur 1, Parz.-Nr. 783/23 (teilw.), eine ca. 2 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Zuckerberg“, Flur 1, Parz.-Nr. 750/7 (teilw.), sowie eine ca. 51 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Zuckerberg“, Flur 1, Parz.-Nr. 747/4 (teilw.) werden eingezogen.

Durch die Einziehung werden diese Teilflächen dem Gemeingebrauch entzogen und stehen diesem dann nicht mehr zur Verfügung.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat als Straßenaufsichtsbehörde der Teileinziehung der drei Flächen mit Schreiben vom 05. Dezember 2024 zugestimmt.

Im nachstehenden Übersichtsplan sind die betreffenden Flächen gelb dargestellt.

Übersichtsplan:

Die Planunterlagen, in denen die Einziehungsflächen kenntlich gemacht sind, können während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 eingesehen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung hängt im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim, während der Frist ständig aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein erhoben werden.

Ingelheim am Rhein, den 01. Oktober 2025
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Ralf Claus
Oberbürgermeister