Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach wurde gemäß Satz 1 des § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt. Jedem Teilnehmer oder Bevollmächtigten wurde ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in dem genannten Teilgebiet zugestellt. Die fernmündliche Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses, sowie die Anhörung, erfolgte zwischen dem 24.04.2023 bis einschließlich dem 05.05.2023. Nachdem allen eingegangenen Einwendungen abgeholfen werden konnte, werden gem. § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 11 festgestellt.
Veröffentlichung:
Diese Feststellung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F978 abrufbar.
Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.