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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzende Wahlbekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein

zu den Wahlen des Beirates für Migration und Integration

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Ingelheim am Rhein sowie des Landkreises Mainz-Bingen statt, das Nähere hierzu regelt die gemeinsame Wahlbekanntmachung des Landkreises Mainz-Bingen vom 18. Oktober 2024.

II.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Ingelheim am Rhein wird insgesamt im Wege der Briefwahldurchgeführt.

Den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden ab dem 07. Oktober 2024 die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder bis spätestens 10. November 2024, 18 Uhr bei der der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Interims-Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, Ratssaal, von 15.00 – 18.00 Uhr abgegeben werden.

III.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin, der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Ingelheim am Rhein wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.

Wahlberechtigte erhalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel für jede Wahl zu der sie wahlberechtigt sind (mit mehrsprachigem Merkblatt für die Briefwahl) sowie die jeweiligen Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge.

Jeder Stimmzettel enthält für jeden zugelassenen Wahlvorschlag eine Spalte, in deren Kopfleiste die Listennummer und das Kennwort der Wählergruppe angegeben ist; darunter folgen unter fortlaufenden Nummern die Familiennamen und Vornamen der von der Wählergruppe aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

Die Wählerin/der Wähler

  • hat 7 Stimmen, wie Mitglieder des Beirats zu wählen sind.
  • kann ihre/seine Stimmen nur Bewerberinnen und Bewerbern geben, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind.
  • kann innerhalb der ihr/ihm zustehenden Stimmenzahl einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
  • kann ihre/seine Stimmen innerhalb der ihr/ihm zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren).
  • vergibt ihre/seine Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung.
  • kann durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags diesen unverändert annehmen (Listenstimme). In diesem Fall wird jeder/jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberin/Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt.
  • kann Bewerberinnen/Bewerbern einzelne Stimmen geben und zusätzlich einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der von der Wählerin/vom Wähler bereits mit der zulässigen Höchstzahl gekennzeichneten Bewerberinnen/Bewerber eine Stimme zugeteilt. Bewerber-innen/Bewerbern, deren Namen von der Wählerin/vom Wähler gestrichen wurden, werden keine Stimmen zugeteilt.

IV.

Die Wählerin, der Wähler faltet bei der Briefwahl den Stimmzettel für jede Wahl so nach innen, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie oder er gewählt hat, verfährt dann nach dem Merkblatt für die Briefwahl und sendet den roten Wahlbriefumschlag an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein.

V.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben (verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt), können bis Freitag, 08. November 2024, 18 Uhr, bei der zuständigen Stadtverwaltung, Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Straße 4, 55218 Ingelheim am Rhein die Wahlunterlagen während der Öffnungszeiten beantragen.

VI.

Die Wahlhandlung der Briefwahlvorstände am 10. November 2024, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und die Ermittlung des Wahlergebnisses am 11. November 2024, ab 9.00 Uhr, sind öffentlich.

Die Wahlhandlung und die Ergebnisfeststellung finden im Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim am Rhein, statt.

Ingelheim am Rhein, den 15. Oktober 2024
Ralf Claus
Oberbürgermeister und Stadtwahlleiter