Um die kommunale Integrationspolitik zu fördern, richtet die Stadt Ingelheim am Rhein einen Beirat für Migration und Integration ein. Am Sonntag, 10. November 2024 findet die Neuwahl des Beirates für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 statt.
Der Beirat für Migration und Integration hat die Aufgabe, das gleichberechtigte Zusammenleben der in der Stadt wohnenden Menschen unterschiedlichster Nationalitäten Kulturen und Religionen zu fördern und zu sichern. Außerdem unterstützt er den kommunalen Integrationsprozess. Er berät die Organe der Stadt Ingelheim am Rhein hinsichtlich der Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben bzw. angehört werden.
Ein engagierter und von der Erfahrung von Menschen mit Migrationshintergrund getragener Beirat kann also eine wichtige Stimme in der Kommunalpolitik sein.
Der Beirat besteht aus 7 gewählten Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, geheimer unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahl wird im Wege der generellen Briefwahl durchgeführt.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler sowie Staatenlose, Eingebürgerte und Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedler sowie die Kinder dieser vorgenannten Gruppen, sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet ihre Hauptwohnung innehaben.
Alle wahlberechtigten ausländischen, staatenlosen, eingebürgerten Einwohnerinnen und Einwohner und Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten die Wahlunterlagen ab dem 07. Oktober 2024 automatisch per Post.
Einwohnerinnen und Einwohner, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, aber nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können dies beantragen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein (www.ingelheim.de) unter Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis (ingelheim.de) abrufbar und bis spätestens zum 08. November 2024, 18 Uhr bei der jeweiligen Stadtverwaltung abzugeben.
Wer meint wahlberechtigt zu sein und bis Ende Oktober keine Wahlunterlagen bekommen hat, sollte sich an das Wahlamt wenden.
In den Beirat gewählt werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ingelheim am Rhein – egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund -, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Ingelheim am Rhein haben. Alle notwendigen Unterlagen zur Listenaufstellung sind auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein (www.ingelheim.de) unter Aktuelle Beiratswahlen | Ingelheim am Rhein zu finden.
Zu einer Versammlung zur Aufstellung von Bewerberinnen bzw. Bewerbern durch eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe ist im Stadtgebiet öffentlich einzuladen. Dies kann unter anderem durch eine von der Stabstelle für Vielfalt und Chancengleichheit veröffentlichte Pressemitteilung geschehen.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 23.09.2024, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Straße 4, 55218 Ingelheim am Rhein einzureichen. Danach können keine Mängel oder Angaben mehr korrigiert oder geändert werden. Es empfiehlt sich deshalb Wahlvorschläge vorher einzureichen, damit diese rechtzeitig geprüft werden können.
Allgemeine Informationen über die bevorstehende Wahl und die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge oder für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind auch beim Wahlamt der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Straße 4, 55218 Ingelheim am Rhein, Tel.: 06132/782-371 bzw. bei der Stabsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim am Rhein 06132/782-322 erhältlich.