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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Ingelheim am Rhein

In der Gemarkung Heidesheim, Flur 8, Flurstücke 118/1, 118/5, 119/1, 119/2, 120/1, 120/2, 121, 122, 124 und 125/1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 29.10.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 10.11.2025 bis 21.11.2025

bei M.Eng. Carsten Schröder, Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen,

nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter www.vermessungsbuero-schroeder.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Öffentlichen Vermessungsstelle M.Eng. Carsten Schröder, Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der Öffentlichen Vermessungsstelle M.Eng. Carsten Schröder finden Sie unter

www.vermessungsbuero-schroeder.de/datenschutzerklaerung

gez.M.Eng. Carsten Schröder (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein