Liebe Heidesheimerinnen, liebe Heidesheimer,
gerne informiere ich Sie über unsere letzte Ortsbeiratssitzung, die am 26. September 2023 stattfand.
Die beiden ersten Tagesordnungspunkte betrafen die Ortsbeiräte Heidesheim, Wackernheim und Groß-Winternheim. Der dritte Tagesordnungspunkt betraf die Ortsbeiräte Heidesheim und Wackernheim.
- Entwurf neue Friedhofssatzung Ingelheim
Eine neue Friedhofssatzung ist auf Grund der notwendigen Vereinheitlichung im gesamten Stadtgebiet erforderlich. Diese wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes RLP, ergänzt um die Sonderbestimmungen der bisher gültigen Satzung Ingelheim, Heidesheim und Wackernheim, erstellt.
Neu:
Zu § 22a -Verbot v. Grabmalen aus Kinderarbeit
Zukünftig wird ein Nachweis zu Grabsteinen und Grabeinfassungen gefordert werden, dass sie ohne jegliche Form von Kinderarbeit hergestellt und bearbeitet wurden.
In § 8 Bestattungsgesetz i. V. m. § 2 Abs. 1 c Friedhofssatzung ist auch die Bestattung von Föten geregelt.
Bei der Wegeverbreiterung oder Neuanlage von Wegen, hat die Stadtverwaltung selbst ein eigenes Interesse an einer kleinstmöglichen Versiegelung.
Es ist angestrebt, einheitlich aus Platzgründen die Urnengrabplatten auf 0,40 m x 0,40 m zu reduzieren. Derzeit ist die Größe mit 0,80 m x 0,80 m angegeben (gemäß § 14).
Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre. Bei Erdgrabstätten ist gegenüber den Urnengrabstätten eine längere Ruhezeit notwendig, üblich sind 25 Jahre. Standardruhezeiten sind durch die Satzung vorgegeben.
Ausgewählt werden kann zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern, bei ersteren ist eine Verlängerung der Laufzeit möglich.
Der Friedhofssatzungsentwurf wurde in der vorgelegten Form zur Beschlussfassung empfohlen.
- Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2040
Auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 wird aufgrund der erfolgten Eingemeindung erforderlich. Sie wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst flächendeckend das gesamte Stadtgebiet. Die Neuaufstellung wurde zur Beschlussfassung empfohlen.
- Aufhebung der Stellplatzsatzungen der ehemaligen Ortsgemeinden Heidesheim und Wackernheim
Die derzeit für die einzelnen Ortsteile bestehenden unterschiedlichen Stellplatzsatzungen sollen aufgegeben und der umgebildeten Stadt Ingelheim angepasst werden. Bisher waren in der Heidesheimer Satzung für Wohneinheiten bis 40 m² ein Stellplatz und über 40m² zwei Stellplätze festgeschrieben. Die derzeit gültige Satzung soll aufgehoben und die Regelung sich nach der Verwaltungsvorschrift vom 24.07.2000 des Ministeriums für Finanzen, welche im übrigen Stadtgebiet gültig ist, richten. Der Ortsbeirat Heidesheim stimmt mehrheitlich in einem Empfehlungsbeschluss gegen die Aufhebung der Heidesheimer Satzung.
- Bebauungsplan "Josef-Kehrein-Straße" - Aufhebung des gefassten Aufstellungsbeschlusses
Die Aufhebung des Beschlusses vom 15.11.2021 über die Aufstellung des Bebauungsplans „Josef-Kehrein-Straße“ wurde seitens des Ortsbeirates mehrheitlich empfohlen, da es keines Bebauungsplanes bedarf.
- Städtebaulicher Rahmenplan für die Ortsmitte Heidesheim
Der Umzug der Grundschule in die Ortsmitte wurde zum aktuellen Zeitpunkt verworfen, da die Grundschule an der Sandmühle saniert werden soll. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass das Gelände Frauenlobstraße zukünftig, wie aktuell auch, als Schulstandort genutzt wird, jedoch nicht zwangsläufig die Grundschule dorthin zurückzieht.
Zur Verlegung des Feuerwehrstandortes sind bisher noch keine Entscheidungen getroffen worden. Sollten mehrere mögliche Standorte zur Verfügung stehen, wird in einem Auswahlverfahren die beste Eignung überprüft. Sicher ist allerdings, nach Aussage der Wehrleitung, dass der aktuelle Standort nicht zukunftsfähig ist. Kriterien wie z. B. Erreichbarkeit, zentrale Lage werden geprüft. Hieraus ergab sich der Osten als möglicher Standort, wobei weitere Möglichkeiten gesucht werden. Es wird eine Matrix mit Vor- und Nachteilen erstellt.
Des Weiteren wurden Lösungsvorschläge für Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder/Jugendliche angedacht. Es müssen jedoch schrittweise die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das, was in den Rahmenplan fällt, umgesetzt werden kann. Die Umsetzung der im Rahmenplan dargestellten Visionen erfolgt, wenn die Möglichkeit besteht, immer wieder verbunden mit Einzelbeschlüssen.
Der städtebauliche Rahmenplan Ortsmitte Heidesheim wurde einstimmig zum Beschluss empfohlen.
- ISEK "Flutgraben Ortsmitte Heidesheim"
Vorstellung Bauprogramm Kreuzungsbereich und Dorfplatz Heidesheim
Ziel der Maßnahme ist die optische Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Bushaltestellen werden aus der zentralen Lage etwas verschoben. Der Fußgängerüberweg Binger Straße wird aus Sicherheitsgründen etwas in Richtung Mainzer Straße verschoben sowie um weitere ergänzt. Die Frage einer öffentlichen Toilette wäre noch zu klären. Außerdem sollte die zukünftige Rathausnutzung geklärt werden.
Aktuell sind 2 E-Ladesationen (1x Car-Sharing, 1x freie Nutzung) geplant, eine Erweiterung bei der Kabelverlegung kann berücksichtigt werden, sodass die Ladestation beliebig erweiterbar ist. Ein Stellplatz für Fahrradladestationen ist ebenfalls vorgesehen.
Die Baumaßnahmen werden in 2025 beginnen und für eine kurze Zeit wird eine Vollsperrung notwendig sein.
- Anfragen
- Übergabe des Denkmals für die Euthanasieopfer auf dem ZOAR Gelände an die Öffentlichkeit und Nutzung der Burg Windeck
Eine Terminabstimmung mit der Ortsvorsteherin und dem Büro des Oberbürgermeisters zur Übergabe des Denkmals erfolge.
Die offizielle Öffnung der Burg Windeck für die Bürger erfolgte ab dem 01.06.2022, darüber berichtete die AZ am 30.03.2022 in einem Artikel und durch Bekanntmachungen u.a. über die Homepage der Stadt Ingelheim und Ausstrahlung in OK:TV Blickpunkt Ingelheim. Die Burg Windeck wird auf der Homepage der Stadt Ingelheim unter der Rubrik „Bürgerhäuser" mit den Basisangaben für eine Anmietung aufgeführt und Interessenten können sich über die dort hinterlegten Kontaktangaben informieren. Das Angebot wird umfangreich genutzt.
- Mischwasserkanal Sandhof – Bleichstraße - Moselstraße
Der Hintergrund für die Planungen des AVUS zu einer Erneuerung und Vergrößerung des Mischwasserkanals ist eine hydraulische Überlastung des bestehenden Kanals, die bereits zu Überschwemmungen von der Straße Am Sandhof in Richtung Bahnlinie geführt hat.
- Entfernung der Zusatzschilder „Radfahrer frei“
Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) ermöglicht es, dass der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden kann. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist und eine Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugführer und Radfahrer besteht.
Im Jahr 2019 hat das Ordnungsamt der Stadt Ingelheim alle Einbahnstraßen in Ingelheim, und somit auch im Ortsteil Heidesheim, dahingehend überprüft, ob Radgegenverkehr zugelassen werden kann. Die Prüfung war bei der Rektor-Sturm-Straße positiv und bei der Saifer Straße negativ ausgefallen. Beim Ausfahren aus der Saifer Straße auf die Heidenfahrtstraße ist keine Sichtbeziehung gegeben und der Radfahrer kann dazu verleitet werden, beim Ausfahren auf die Heidenfahrtstraße nicht anzuhalten. Mit der gleichen Begründung hat das Land Rheinland-Pfalz beim parallel zur Saifer Straße verlaufenden Pendlerradweg nördlich des Bahndamms zum Eigenschutz der Radfahrer eine Radfahrampel installiert.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde mitgeteilt, dass es beim Ausfahren aus der Rektor-Sturm-Straße auf die Heidenfahrtstraße des Öfteren zu gefährlichen Situationen mit zeitgleich entgegen der Einbahnstraße einfahrenden Radfahrern kommt.
Bei einer nochmaligen Überprüfung der Örtlichkeit zusammen mit dem städtischen Fahrradbeauftragten konnte diese Meldung nachvollzogen werden, so dass die bisherige Beschilderung für die Rektor-Sturm-Straße wieder zurückgenommen wurde. Ein Umweg der Radfahrer über die nur 70m entfernt gelegene Einfahrt über die Saifer Straße werde als zumutbar bewertet.
- Mitteilungen
- Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Mainzer Straße in Heidesheim
Schalltechnische Untersuchungen hatten ergeben, dass für die Mainzer Straße in Heidesheim im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Am Sandhof die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen während der Tag- und Nachtzeit vorliegen.
Die Beschilderung wurde Ende August durch die Straßenmeisterei angebracht.
Nach einer Eingewöhnphase für die Verkehrsteilnehmer werden auch scharfe Geschwindigkeitsmessungen erfolgen.
- Aufstellung eines „PoP-Containers" im Zusammenhang mit der Glasfaserkabelanbindung Am Flutgraben, 55262 Ingelheim am Rhein
Ab Mai 2023 wurde eine Teilfläche von ca. 52 m2 des Grundstücks nördlich des Parkbereiches am Flutgraben auf dem Grundstück der Gemarkung Heidesheim, Flur 39, Nr. 106/11 zum Bau eines „PoP-Container" (= Point of Presence) im Zusammenhang mit dem Glasfaser-Ausbau an die inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH verpachtet. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren.
- Verlegung von Grundleitungen in der Schließzeit im Außengelände der Kita Zwergenhaus
Im August 2023 wurde mit den Tiefbauarbeiten für die Verlegung der Grundleitungen und der Rigole zur Regenwasserversickerung durch die Fa. Gemünden begonnen. Aufgrund technischer Erfordernisse liegt die Rigole ca. zur Hälfte auf dem Kindergartengelände und dem öffentlichen Spielplatz. Daher war es erforderlich, das Multifunktionsspielgerät bereits früher abzubauen. Somit wird der Öffentlichkeit während der Bauphase eine kleinere Spielfläche zur Verfügung stehen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen neugestaltet und es wird eine neue Abgrenzung zwischen Kita-Spielfläche und öffentlicher Spielfläche erfolgen.