Titel Logo
Ingelheimer Kurier
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP<Mai 2025> (Daten verändert)

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hochstraße 1. Erweiterung 2. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hochstraße 1. Erweiterung 2. Änderung“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele des Bebauungsplans:

Ziel ist es, einem ansässigen Gewerbebetrieb die notwendige Erweiterung seines Betriebsgeländes zu ermöglichen.

Flurstücksverzeichnis erstellt am 11.06.2025 aufgrund der Liegenschaftskarte vom Mai 2025:

Gemarkung Frei-Weinheim, Flur 1

Flurstücksnummer 709/1, 709/2, 709/3, 710 (tlw.)

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hochstraße 1. Erweiterung 2. Änderung“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Beurteilung und Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Zauneidechse) sowie den sonstigen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Der Planvorentwurf hängt auch im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung:

Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält nach Anlage 1 BauGB u.a. folgende Aussagen:

  • Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden
  • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
  • Ergebnis der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten

Über den Umweltbericht hinaus liegen zu folgenden umweltbezogenen Themenblöcken weitere umweltbezogene Stellungnahmen aus:

Mensch/menschliche Gesundheit

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 24.07.2025 (Brandschutz)

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 24.07.2025 (Schutz der angrenzenden Vogelschutz- und Naturschutzgebiete, Eingriffe in Natur und Landschaft, CEF-Maßnahmen Zauneidechse)

Boden

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.07.2025 (Anzeigepflicht nach Landesbodenschutzgesetz)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau (Hinweis auf ehemaligen Bergbau, Hinweis auf Aufsuchungserlaubnisfeld Erdwärme „Ingelheim“, Anzeigepflicht nach Geologiedatengesetz)

Wasser

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.07.2025 (Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Grundwasserschutz)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 24.07.2025 (Niederschlagsentwässerung, Sturzflutgefahr)

Klima und Luft

  • keine

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie vom 04.07.2025 (Meldepflicht Archäologischer Befunde)

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unterwww.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 30. Oktober 2025
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister