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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebungssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein

Aufhebungssatzung vom 21. November 2023 zur Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet Frei-Weinheim vom 24.11.2020

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein beschließt auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl S. 419) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl S. 175) in der jeweiligen zur Zeit geltenden Fassungen, in seiner Sitzung am 13.11.2023, folgende Aufhebungssatzung, die hiermit bekannt gemacht wird:

Die „Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet Frei-Weinheim vom 24.11.2020“ wird zum Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

Ingelheim am Rhein, den 21. November 2023
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ingelheim am Rhein, den 21. November 2023
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister