Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrecht zum 01.01.2023 wurde erstmalig ein zeitlich befristetes Vertretungsrecht unter Ehegatten (und anerkannte Lebenspartnerschaften) eingeführt. Danach können sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallversorgung gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gesetzlich vertreten. Welche Voraussetzungen für das befristete Vertretungsrecht gegeben sein müssen und welche Aufgaben dieses umfasst werden bei der Veranstaltung ebenso thematisiert, wie die Frage, ob dadurch eine Vollmachtserteilung oder eine Patientenverfügung entbehrlich werden.
Mit Christian Trautmann konnte ein erfahrener Rechtspfleger als Referent gewonnen werden.
Die Kooperationsveranstaltung der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz-Bingen findet am Dienstag 07.02.2023 von 18:00 - 20:00 Uhr statt und wird online über Zoom angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich. Kontakt: Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim, Tel.: 06132-789412 oder info@btv-ingelheim.de.