Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) bietet Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich über eine online-Plattform an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans einzubringen. Im Rahmen der Beteiligung können bis zum 28. Februar 2023 Anregungen oder Vorschläge abgegeben werden. Für die Stellungnahmen können alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner die Onlinebeteiligungsplattform unter https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/ aufrufen.
Bisher lag die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung bei den Städten und Gemeinden. Diese Aufgabe wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem LfU übertragen. Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst daher die Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan. Das LfU weist darauf hin, dass es hierfür notwendig sei, dass aufgezeigt werde, welche Lärmminderungsmaßnahmen der Pläne bislang umgesetzt oder verworfen wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht und geprüft werden.
Mit dieser ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird nun die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen.
Weitere Informationen zu Lärmkartierung sind erhältlich unter:
Darüber hinaus können alle Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stellungnahme per E-Mail unter Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de oder per Post an Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz einreichen.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.