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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Absicht der Einziehung von Verkehrsflächen

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis- DE/LVermGeoRP (Aktualität 11/2023) (Daten verändert) (Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung)

Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413).

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Ingelheim am Rhein vom 16. Dezember 2024, gibt die Stadt Ingelheim am Rhein ihre Absicht bekannt (§ 37 Abs. 3 LStrG) folgende Teileinziehung vorzunehmen: Eine ca. 40 m² große Teilfläche der teilweise öffentlich gewidmeten Straßenparzelle „Gärtnerstraße“, Gemarkung Heidesheim, Flur 35, Parz.-Nr. 183/1 soll eingezogen werden. Durch die beabsichtigte Einziehung wird diese Teilfläche dem Gemeingebrauch entzogen und steht diesem dann nicht mehr zur Verfügung.

Übersichtsplan:

Die Planunterlagen, in denen die Einziehungsfläche kenntlich gemacht ist, können während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 eingesehen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung hängt im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim, während der Frist ständig aus.

Es besteht die Möglichkeit gegen die geplante Einziehung Einwendungen bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim, derzeit im Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim zu erheben. Über diese Einwendungen wird der Stadtrat im Rahmen seiner Entscheidung zur Einziehung nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung entscheiden.

Ingelheim am Rhein, den 10. Januar 2025
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Ralf Claus, Oberbürgermeister