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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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11. Änderung Flächennutzungsplan VG Heidesheim:

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz ©GeoBasis-DE/LVermGeoRP<Mai 2025> (Daten verändert)

Erweiterung Plangebiet und Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

  1. Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Binger Straße Nordseite) wird die Erweiterung des Plangebietes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
  2. Für den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Binger Straße Nordseite) wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Heidesheim:

Ziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nahwärmekraftwerk.

Räumlicher Geltungsbereich:

Im Norden: Bahnlinie

Im Osten: Wohnbebauung

Im Süden: Binger Straße

Im Westen: Binger Straße und Grünfläche/Regenrückhaltebecken

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Binger Straße Nordseite) mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den sonstigen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02. Februar 2026 bis einschließlich 06. März 2026 unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Der Planvorentwurf hängt auch im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung:

Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält nach Anlage 1 BauGB u.a. folgende Aussagen:

  • Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden
  • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
  • Ergebnis der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten

Über den Umweltbericht hinaus liegen zu folgenden umweltbezogenen Themenblöcken weitere umweltbezogene Stellungnahmen aus:

Mensch/menschliche Gesundheit

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Gewerbeaufsicht vom 16.05.2025 (Immissionsschutz)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 21.05.2025 (Vorbehaltsgebiet „Freizeit, Erholung, Landschaftsbild, Brandschutz)
  • Stellungnahme des Zweckverbands ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd vom 14.05.2025 (Immissionsschutz)
  • Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Worms vom 15.05.2025 (Lichtimissionen)
  • Stellungnahme der DB AG – DB Immobilien vom 19.05.2025 (Immissionen an benachbarter Bebauung)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 2 vom 23.05.2025, Schreiben 3 vom 19.05.2025, Schreiben 4 vom 19.05.2025, Schreiben 5 vom 11.06.2025, Schreiben 6 vom 19.05.2025, Schreiben 7 vom 19.05.2025, Schreiben 8 vom 26.05.2025, Schreiben 9 vom 22.05.2025, Schreiben 10 vom 22.05.2025, Schreiben 11 vom 23.05.2025, Schreiben 12 vom 22.05.2025, Schreiben 13 vom 20.05.2025, Schreiben 14 vom 22.05.2025, Schreiben 15 vom 22.05.2025, Schreiben 16 vom 22.05.2025, Schreiben 17 vom 22.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 19 vom 21.05.2025, Schreiben 20 vom 17.05.2025, Schreiben 21 vom 21.05.2025 (alle zum Thema Immissionen)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 3 vom 19.05.2025, Schreiben 12 vom 22.05.2025, Schreiben 13 vom 20.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025 (alle zum Thema Störfallrisiko)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 7 vom 19.05.2025, Schreiben 9 vom 22.05.2025, Schreiben 10 vom 22.05.2025, Schreiben 11 vom 23.05.2025, Schreiben 19 vom 21.05.2025 (alle zum Thema Verkehr)

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Öffentlichkeit: Schreiben 2 vom 23.05.2025, Schreiben 4 vom 19.05.2025, Schreiben 8 vom 26.05.2025, Schreiben 9 vom 22.05.2025, Schreiben 10 vom 22.05.2025, Schreiben 13 vom 20.05.2025, Schreiben 17 vom 22.05.2025 (alle zum Thema Zerstörung/Gefährdung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen/Biotopen)

Boden

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.05.2025 (Mitteilungspflicht schädliche Bodenveränderung)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau vom 19.05.2025 (Hinweis auf ehemaligen Bergbau, Hinweis auf Beteiligung eines Baugrundgutachters, Anzeigepflicht nach Geologiedatengesetz)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 4 vom 19.05.2025 (Versiegelung)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 22 vom 12.05.2025 (Hangrutschgefahr)

Wasser

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.05.2025 (Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 21.05.2025 (Wasserschutzgebiet, Sturzflutgefahren)
  • Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom 23.05.2025 (Vorranggebiet Grundwasserschutz)
  • Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH vom 21.05.2025 (Anlagenbestand, Wasserschutzgebiet, Grundwasserschutz)
  • Stellungnahme des Abwasserzweckverbands „Untere Selz“ vom 23.05.2025 (kanaltechnische Erschließung, Niederschlagswasser, Schmutzwasser)
  • Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Worms vom 15.05.2025 (Entwässerung)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 1 vom 08.05.2025 (Sturzflutgefahren/Starkregenereignisse)

Klima und Luft

  • Öffentlichkeit: Schreiben 2 vom 23.05.2025, Schreiben 3 vom 19.05.2025, Schreiben 9 vom 22.05.2025, Schreiben 10 vom 22.05.2025, Schreiben 12 vom 22.05.2025, Schreiben 13 vom 20.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025 (alle zum Thema Schadstoffemissionen)
  • Öffentlichkeit: Schreiben 9 vom 22.05.2025, Schreiben 11 vom 23.05.2025, Schreiben 15 vom 22.05.2025, Schreiben 20 vom 17.05.2025, Schreiben 21 vom 21.05.2025 (alle zum Thema Auswirkungen auf das Mikroklima)

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • keine

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unterwww.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 21. Januar 2026
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister