Erweiterung Plangebiet und Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss
| 1. | Für den Bebauungsplan „Binger Straße Nordseite, 4. Änderung“ wird die Erweiterung des Plangebietes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. |
| 2. | Für den Entwurf des Bebauungsplans „Binger Straße Nordseite, 4. Änderung“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. |
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziele des Bebauungsplans:
Ziel ist es, die Errichtung eines Nahwärmekraftwerks zur Versorgung des ZOAR-Geländes zu ermöglichen.
Flurstücksverzeichnis erstellt am 11.06.2025 aufgrund der Liegenschaftskarte vom Mai 2025:
Gemarkung Heidesheim, Flur 14
Flurstücksnummern 62/9 tlw., 63/12, 63/13, 63/26, 63/30, 63/31, 63/32, 63/34, 63/36
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist der Entwurf des Bebauungsplans „Binger Straße Nordseite, 4. Änderung“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten (Verkehrliche Beurteilung, Schalltechnische Untersuchung, Kampfmittelvorerkundung, Geotechnischer Bericht, Fachbeitrag Wasserwirtschaft, Positivliste zulässiger Biomasse zur Herstellung von Pflanzenkohlen, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Konzeption Schaffung von Ersatzlebensräumen, Biotoptypen Planung und Konzept zur Externen Kompensation) sowie den sonstigen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02. Februar 2026 bis einschließlich 06. März 2026 unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.
Der Planvorentwurf hängt auch im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung:
Umweltbericht
Der Umweltbericht enthält nach Anlage 1 BauGB u.a. folgende Aussagen:
- Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden
- Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
- Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Ergebnis der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
Über den Umweltbericht hinaus liegen zu folgenden umweltbezogenen Themenblöcken weitere umweltbezogene Stellungnahmen aus:
Mensch/menschliche Gesundheit
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Gewerbeaufsicht vom 16.05.2025 (Immissionsschutz)
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 21.05.2025 (Vorbehaltsgebiet „Freizeit, Erholung, Landschaftsbild, Brandschutz)
- Stellungnahme des Zweckverbands ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd vom 14.05.2025 (Immissionsschutz)
- Stellungnahme der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH vom 02.05.2025 (Löschwasser)
- Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Worms vom 15.05.2025 (Lichtimissionen)
- Stellungnahme der DB AG – DB Immobilien vom 19.05.2025 (Immissionen an benachbarter Bebauung)
- Öffentlichkeit: Schreiben 1 vom 11.05.2025, Schreiben 2 vom 07.05.2025, Schreiben 3 vom 19.05.2025, Schreiben 4 vom 19.05.2025, Schreiben 5 vom 19.05.2025, Schreiben 6 vom 22.05.2025, Schreiben 7 vom 23.05.2025, Schreiben 8 vom 19.05.2025, Schreiben 9 vom 21.05.2025, Schreiben 11 vom 25.05.2025, Schreiben 13 vom 25.05.2025, Schreiben 14 vom 26.05.2025, Schreiben 15 vom 27.05.2025, Schreiben 16 vom 22.05.2025, Schreiben 17 vom 23.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 19 vom 22.05.2025, Schreiben 20 vom 22.05.2025, Schreiben 21 vom 21.05.2025, Schreiben 22 vom 23.05.2025, Schreiben 23 vom 22.05.2025, Schreiben 24 vom 22.05.2025, Schreiben 25 vom 20.05.2025, Schreiben 26 vom 22.05.2025, Schreiben 27 vom 22.05.2025, Schreiben 28 vom 22.05.2025, Schreiben 29 vom 22.05.2025, Schreiben 30 vom 21.05.2025, Schreiben 31 vom 21.05.2025, Schreiben 32 vom 22.05.2025, Schreiben 33 vom 17.05.2025, Schreiben 34 vom 20.05.2025, Schreiben 35 vom 19.05.2025, Schreiben 36 vom 18.05.2025, Schreiben 36 vom 18.05.2025 (alle zum Thema Immissionen)
- Öffentlichkeit: Schreiben 4 vom 19.05.2025, Schreiben 24 vom 22.05.2025, Schreiben 25 vom 20.05.2025, Schreiben 29 vom 22.05.2025 (alle zum Thema Störfallrisiko)
- Öffentlichkeit: Schreiben 9 vom 21.05.2025, Schreiben 16 vom 22.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 19 vom 22.05.2025, Schreiben 22 vom 23.05.2025, Schreiben 30 vom 21.05.2025, Schreiben 35 vom 19.05.2025 (alle zum Thema Verkehr)
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 21.05.2025 (Schutz von streng geschützten Arten, Lage des Sondergebiets, CEF-Maßnahmen, Pflege privater Grünflächen, Dachbegrünung)
- Öffentlichkeit: Schreiben 1 vom 11.05.2025, Schreiben 3 vom 19.05.2025, Schreiben 5 vom 19.05.2025, Schreiben 6 vom 22.05.2025, Schreiben 7 vom 23.05.2025, Schreiben 8 vom 19.05.2025, Schreiben 14 vom 26.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 19 vom 22.05.2025, Schreiben 25 vom 20.05.2025, Schreiben 28 vom 22.05.2025, Schreiben 32 vom 22.05.2025, Schreiben 36 vom 18.05.2025 (alle zum Thema Zerstörung/Gefährdung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen/Biotopen)
Boden
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.05.2025 (Auffüllungen, Abbruch- und Aushubmassen, Anzeigepflicht nach Landesbodenschutzgesetz)
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 07.05.2025 (agrarstrukturelle Belange bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Landesamt für Geologie und Bergbau vom 19.05.2025 (Hinweis auf ehemaligen Bergbau, Hinweis auf Beteiligung eines Baugrundgutachters, Anzeigepflicht nach Geologiedatengesetz)
- Öffentlichkeit: Schreiben 3 vom 19.05.2025 (Versiegelung)
- Öffentlichkeit: Schreiben 37 vom 12.05.2025 (Hangrutschgefahr)
Wasser
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.05.2025 (Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung)
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 21.05.2025 (Wasserschutzgebiet, Sturzflutgefahren, Grundwasserschutz, Niederschlagswasserentsorgung)
- Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom 23.05.2025 (Vorranggebiet Grundwasserschutz)
- Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH vom 21.05.2025 (Anlagenbestand, Wasserschutzgebiet, Grundwasserschutz)
- Stellungnahme des Abwasserzweckverbands „Untere Selz“ vom 23.05.2025 (kanaltechnische Erschließung, Niederschlagswasser, Schmutzwasser)
- Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Worms vom 15.05.2025 (Entwässerung)
- Öffentlichkeit: Schreiben 10 vom 08.05.2025, Schreiben 27 vom 22.05.2025, Schreiben 32 vom 22.05.2025 (alle zum Thema Sturzflutgefahren/Starkregenereignisse)
Klima und Luft
- - Öffentlichkeit: Schreiben 2 vom 07.05.2025, Schreiben 4 vom 19.05.2025, Schreiben 6 vom 22.05.2025, Schreiben 7 vom 23.05.2025, Schreiben 9 vom 21.05.2025, Schreiben 12 vom 25.05.2025, Schreiben 13 vom 25.05.2025, Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 19 vom 22.05.2025, Schreiben 24 vom 22.05.2025, Schreiben 25 vom 20.05.2025, Schreiben 29 vom 22.05.2025, Schreiben 36 vom 18.05.2025 (alle zum Thema Schadstoffemissionen)
- Öffentlichkeit: Schreiben 18 vom 22.05.2025, Schreiben 20 vom 22.05.2025, Schreiben 21 vom 21.05.2025, Schreiben 22 vom 23.05.2025, Schreiben 31 vom 21.05.2025, Schreiben 33 vom 17.05.2025, Schreiben 36 vom 18.05.2025 (alle zum Thema Auswirkungen auf das Mikroklima)
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unterwww.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.
Ingelheim am Rhein, 21. Januar 2026
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister