Titel Logo
Ingelheimer Kurier
Ausgabe 50/2022
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Ortsvorsteherin Heidesheim informiert

Heidesheimer Nikolausmarkt

Liebe Heidesheimerinnen und Heidesheimer,

am 2. Adventswochenende war es endlich wieder so weit: Nach der zweijährigen coronabedingten Pause öffnete der Heidesheimer Nikolausmarkt im Hof der Mühlschule nun zum sechsten Mal seine Pforten. Ein tolles Programm wurde vorbereitet und für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Die Anbieter hielten Glühwein, Waffeln und andere Leckereien und Spezialitäten sowie eine Vielzahl selbstgemachter Handwerkskunst bereit. Eröffnet wurde der Nikolausmarkt durch die Ortsvorsteherin Frau Dr. Klengel, dem Oberbürgermeister Ralf Claus sowie dem Heidesheimer Königshaus und der Rotweinkönigin Julia IV.

Der MGV, das Jugendorchester der katholischen Kirchenmusik und die Bläserklasse der Grundschule Heidesheim sorgten für weihnachtliche Musik und unsere Kleinsten aus den Kindergärten erfreuten die Besucher mit ihren Darbietungen. Sie hatten zudem auch die Weihnachtsbäume geschmückt, die am Sonntagabend versteigert wurden. Den Erlös spenden wir den Tierhelfern Ingelheim. Am Samstagabend sorgte ab 19.00 Uhr die Band Bett & Mett für beste weihnachtliche Partystimmung. Am Sonntag hatten wir einen hohen Gast zu Besuch, der Nikolaus verkürzte mit seinen Gaben den kleinen und großen Gästen die Zeit bis zum Fest.

Trotz der begrenzten Organisationszeit konnte ein kleiner aber feiner Markt ausgerichtet werden. Wir freuen uns Sie auch im nächsten Jahr in gewohnter Weise wieder zum Nikolausmarkt begrüßen zu können.

Dr. Silvia Klengel
Ortsvorsteherin Heidesheim

Kurzprotokoll Ortsbeiratssitzung Heidesheim am 15. November 2022

Liebe Heidesheimerinnen, liebe Heidesheimer,

gerne informiere ich Sie über unsere letzte Ortsbeiratssitzung, die am 15. November 2022 stattfand.

Mitteilungen

Weihnachtsbeleuchtung

Die Bewertung durch das Statikerbüro Angnes in Ingelheim hat kein anders lautendes Ergebnis erbracht

Deshalb werden, wie bereits im Vorjahr, ein Teil der bereits vorhandenen Weihnachtssterne entsprechend verteilt und eine Weihnachtsbeleuchtung in der Bahnhofstrasse im Bereich der Masten angebracht.

Tempo 30

Das schalltechnische Gutachten hatte ergeben, dass für die Mainzer Straße in Heidesheim die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen Tag und Nacht für die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen vorliegen.

Die Anordnung von Tempo 30 bedarf der Zustimmung des Landesbetriebes Mobilität (LBM) als obere Verkehrsbehörde. Diese Zustimmung wurde aktuell seitens des LBM erteilt.

Die Beschilderung wird noch mit dem LBM abgestimmt.

Bebauungsplan "Diakoniewerk ZOAR, 2. Änderung“

Es handelt sich um ein Projekt, in einer für Heidesheim noch nie dagewesenen Größenordnung. Der Ortsbeirat hatte sich mit großer Mehrheit für eine moderate Bebauung des Geländes ausgesprochen. Die Ortsbeiratsmitglieder begrüßen, dass Wünsche bezüglich der Geschosshöhe berücksichtigt wurden. Der Entwurf sieht jetzt max. 3 Stockwerke vor. Die Geschosshöhe (bis zur Kante des Straßenbelages in der Berndesallee) soll nicht mehr als 9,80 mtr. betragen.

Beschluss: Im Einvernehmen erfolgt zu diesem TOP keine Beschlussfassung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Diakoniewerk ZOAR)

Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1

Beschluss: Im Einvernehmen erfolgt zu diesem TOP keine Beschlussfassung

Bebauungsplan "Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung"

Beschluss über die Ergebnisse aus der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss Die 3. Änderung umfasst eine Verkleinerung des Planungsgebietes um den Verbindungsweg zwischen Lennebergstraße und der L422, Festsetzungen zur Dachgestaltung und Hinweise zum Starkregen.

Beschluss: Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Bebauungsplan "Nonnenauweg"

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nach einer längeren Diskussion über Naturschutzbelange im Rahmen des Verzichtes auf eine Umweltprüfung erfolgt die Abstimmung.

Beschluss: Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Bebauungsplan "Kirchenweg"

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Beschluss: Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dr. Silvia Klengel, Ortsvorsteherin