Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, zu denen Kamin- und Kachelöfen zählen, unterliegen der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV). Mit dem Ziel, die Emissionen von gesundheitsgefährdenden Stoffen (wie beispielsweise von Feinstaub und polyzyklischen Kohlenwasserstoffen) aus privaten Haushalten zu verringern und die Anforderungen an den fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen, wurde im Jahr 2010 die 1. BImSchV überarbeitet: Abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung sind die Anlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, – sofern die Einhaltung der Grenzwerte (Feinstaub (0,15 g/m³) und Kohlenstoffmonoxid (4 g/m³)) nicht nachgewiesen werden können – zwischen dem 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2024 nachzurüsten, zu ersetzen oder außer Betrieb zu nehmen (§ 26 der 1. BImSchV).
Im Hinblick auf die letzte Übergangsfrist (31. Dezember 2024) hat die Stadtverwaltung Ingelheim, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksschornsteinfeger*innen, die Eigentümer*innen von Einzelraumfeuerungsanlagen mittels Informationsschreiben zu den gesetzlichen Pflichten und Fristen informiert und Nachweise der Eigentümer*innen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte eingefordert. Leider stehen bis dato noch Rückmeldungen einiger Anlagen-Eigentümer*innen aus. Die Stadtverwaltung bittet, unverzüglich, auch in Absprache mit dem*der zuständigen Bezirksschornsteinfeger*in, entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen.
Um schädliche Umwelteinwirkungen möglichst zu vermeiden und den eigenen Gesundheitsschutz und den unserer Mitmenschen nicht zu gefährden, sind neben den technischen Voraussetzungen einer Feuerungsanlage die sachgerechte Bedienung (zum Beispiel Anzündtechnik) sowie die ordnungsgemäße Lagerung und Verwendung der zugelassenen festen Brennstoffen (beispielsweise die Nutzung von trockenem Scheitholz und keine Abfallstoffe) äußerst wichtig. Bei Unsicherheiten oder Schwierigkeiten im Umgang mit der eigenen Feuerstätte sollten sich Betreiber*innen unverzüglich an den*die zuständige*n Schornsteinfeger*in wenden und im Rahmen eines Beratungsgesprächs wichtige Punkte wie Lagerung und Lagerungszeiten von Holz, den richtigen Umgang mit der Feuerungsanlage und das richtige Heizen besprechen.
Für alle diejenigen, die sich das erforderliche Wissen zum sicheren und effizienten Umgang mit der eigenen Feuerstätte im Selbststudium aneignen oder auffrischen möchten, bietet der Landkreis Mainz-Bingen als erster Landkreis in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit an, in Kooperation mit der deutschen Ofenakademie kostenlos einen sogenannten „Ofenführerschein“ zu absolvieren (mehr dazu unter www.mainz-bingen.de). Für die kostenlose Teilnahme erfolgt die Anmeldung über die Webseite www.ofenakademie.de/kreis-mainz-bingen mit dem Zugangscode „brennholz“. Durch den sachgerechten Betrieb des Ofens können sowohl der Brennholzverbrauch um bis zu 35 Prozent als auch die Schadstoffemissionen um bis zu 50 Prozent reduziert werden (www.ofenakademie.de).