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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbeiräte - des Stadtrats sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbeiräte - des Stadtrats sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 01.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Ingelheim am Rhein sind 40 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind

im Ortsbezirk Großwinternheim 10 Ortsbeiratsmitglieder

im Ortsbezirk Heidesheim 14 Ortsbeiratsmitglieder

im Ortsbezirk Wackernheim 12 Ortsbeiratsmitglieder

zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 80 Bewerberinnen und Bewerber. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 150 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Großwinternheim dürfen höchstens 20 Bewerberinnen und Bewerber,

in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Heidesheim 28 Bewerberinnen und Bewerber,

in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Wackernheim 24 Bewerberinnen und Bewerber,

für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Großwinternheim wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 60 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Heidesheim wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 40 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Wackernheim wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind bei dem Wahlleiter der Stadt Ingelheim am Rhein einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Ingelheim am Rhein, den 05. Februar 2024
Ralf Claus
Oberbürgermeister und Wahlleiter