Titel Logo
Ingelheimer Kurier
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2024 vom 09. Februar 2024

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Schreiben vom 05. Februar 2024 (Az.: 1140-0001#2023/0167-0382 Ref_21a) mitgeteilt hat, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

304.296.701,68 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

36.504.201,04 Euro

2. im Finanzhaushalt

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.669.040,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflich-tungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 11.212.400,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für

Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

zusammen auf

253.384,00 Euro.

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Stadtwald Ingelheim am Rhein

auf

250.000,00 Euro

zusammen auf

250.000,00 Euro

3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

zusammen auf

0,00 Euro.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  67,5 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  80 v. H.

- Gewerbesteuer auf —  310 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  90,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  150,00 Euro

- für gefährliche Hunde  —  600,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum

31. Dezember 2017 beträgt

706.126.867,12 Euro,

31. Dezember 2018 beträgt

751.627.418,12 Euro,

31. Dezember 2019 beträgt

769.413.069,12 Euro,

31. Dezember 2020 beträgt

784.354.641,12 Euro,

31. Dezember 2021 beträgt

771.280.736,12 Euro,

31. Dezember 2022 beträgt

779.204.596,12 Euro,

31. Dezember 2023 beträgt

713.510.516,12 Euro,

31. Dezember 2024 beträgt

677.006.315,08 Euro.

§ 8 Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen

Die Beträge für die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen betragen gemäß § 3 Abs. 1 und 4 der Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 23. Oktober 2019 für das Haushaltsjahr 2024:

- Zone 1 (Zentrum):

19.178,00 Euro je Stellplatz oder Garage

- Zone 2

(übriges Stadtgebiet):

9.593,00 Euro je Stellplatz oder Garage

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 10 Fällen zugelassen.

§ 10 Leistungszahlungen

Im Haushaltsjahr 2024 stehen für Tariflich Beschäftigte sowie für Beamtinnen und Beamte insgesamt 33.000,00 Euro (zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) zur Würdigung besonderer Leistungen zur Verfügung.

Im Haushaltsjahr 2024 stehen 46.000,00 Euro zur Verfügung, um die Regelungen der Dienstvereinbarung über leistungsorientierte Bezahlung bei Beschäftigten freiwillig auch für Beamtinnen und Beamte anwenden zu können. Die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass eine Dienstvereinbarung eine Einzelwertung der individuellen Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten als einzige und bindende Voraussetzung für die Ermittlung der Höhe eines Leistungsentgeltes vorsieht.

§ 11 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Ingelheim am Rhein, den 09. Februar 2024
STADTVERWALTUNG
INGELHEIM AM RHEIN
Ralf Claus
Oberbürgermeister

Hinweise:

Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  1. Der Haushaltsplan der Stadt Ingelheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 04. März 2024 im Interim-Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, Zimmer C104, während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann auch auf www.ingelheim.de/Haushalt erfolgen.
Ingelheim am Rhein, 09. Februar 2024
STADTVERWALTUNG
INGELHEIM AM RHEIN
Ralf Claus
Oberbürgermeister