Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Schreiben vom 05. Februar 2024 (Az.: 1140-0001#2023/0167-0382 Ref_21a) mitgeteilt hat, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 304.296.701,68 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 340.800.902,72 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 36.504.201,04 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- + und Auszahlungen auf | - 17.148.709,04 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.669.040,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 52.848.759,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen+ aus Investitionstätigkeit auf | - 43.179.719,00 Euro |
| der Saldo der Ein- u. Auszahlungen+ aus Finanzierungstätigkeit auf | 60.328.428,04 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflich-tungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 11.212.400,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Eigenbetrieb Stadtwald Ingelheim am Rhein auf | 253.384,00 Euro |
| eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten auf | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 253.384,00 Euro. |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Eigenbetrieb Stadtwald Ingelheim am Rhein auf | 250.000,00 Euro |
| eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten auf | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 250.000,00 Euro |
3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
| Eigenbetrieb Stadtwald Ingelheim am Rhein auf | 0,00 Euro |
| darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigenHaushaltsjahren voraussichtlich Investitionskrediteaufgenommen werden müssen | 0,00 Euro |
| eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten auf | 0,00 Euro |
| darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskrediteaufgenommen werden müssen | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro. |
| darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskrediteaufgenommen werden müssen | 0,00 Euro |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 67,5 v. H.
- Grundsteuer B auf — 80 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 310 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 90,00 Euro
- für den zweiten Hund — 120,00 Euro
- für jeden weiteren Hund — 150,00 Euro
- für gefährliche Hunde — 600,00 Euro.
| Der Stand des Eigenkapitals zum 01. Januar 2017 betrug | 684.719.525,12 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum | |
| 31. Dezember 2017 beträgt | 706.126.867,12 Euro, |
| 31. Dezember 2018 beträgt | 751.627.418,12 Euro, |
| 31. Dezember 2019 beträgt | 769.413.069,12 Euro, |
| 31. Dezember 2020 beträgt | 784.354.641,12 Euro, |
| 31. Dezember 2021 beträgt | 771.280.736,12 Euro, |
| 31. Dezember 2022 beträgt | 779.204.596,12 Euro, |
| 31. Dezember 2023 beträgt | 713.510.516,12 Euro, |
| 31. Dezember 2024 beträgt | 677.006.315,08 Euro. |
Die Beträge für die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen betragen gemäß § 3 Abs. 1 und 4 der Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 23. Oktober 2019 für das Haushaltsjahr 2024:
| - Zone 1 (Zentrum): | 19.178,00 Euro je Stellplatz oder Garage |
| - Zone 2 (übriges Stadtgebiet): | 9.593,00 Euro je Stellplatz oder Garage |
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 10 Fällen zugelassen.
Im Haushaltsjahr 2024 stehen für Tariflich Beschäftigte sowie für Beamtinnen und Beamte insgesamt 33.000,00 Euro (zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) zur Würdigung besonderer Leistungen zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2024 stehen 46.000,00 Euro zur Verfügung, um die Regelungen der Dienstvereinbarung über leistungsorientierte Bezahlung bei Beschäftigten freiwillig auch für Beamtinnen und Beamte anwenden zu können. Die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass eine Dienstvereinbarung eine Einzelwertung der individuellen Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten als einzige und bindende Voraussetzung für die Ermittlung der Höhe eines Leistungsentgeltes vorsieht.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Hinweise:
Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.