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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 9/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/24

Die Stadt Ingelheim weist darauf hin, dass die Frist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit am 15. März endet.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) kann eingereicht werden, wenn Sozialleistungen (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, etc.) bezogen werden

oder ein geringes Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2021 oder 2022 vorliegt.

Der ausgefüllte Antrag sowie der Einkommensnachweis (oder Sozialbescheid) können per E-Mail an schulverwaltung@ingelheim.de oder postalisch an Stadtverwaltung Ingelheim, Abteilung 50/3, Fridtjof-Nansen-Platz 1 in 55218 Ingelheim, eingereicht werden.

Sofern das Kind auf die weiterführende Schule geht, ist der Antrag direkt an den zuständigen Schulträger zu senden. Weitere Infos aller notwendigen Unterlagen für die Antragstellung sind unter www.ingelheim.de/lernmittel zu finden.

Informationen zur allgemeinen, kostenpflichtigen Schulbuchausleihe werden im Mai bekanntgeben.