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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 9/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Lernmittelfreiheit sichern: Antragsfrist bis 15. März

Die Möglichkeit, von der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2024/25 zu profitieren, steht allen Eltern offen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Jahresbruttoeinkommen in den Jahren 2022 oder 2023 verfügen. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr kann bis zum 15. März 2024 eingereicht werden.

Falls die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Eltern dazu eingeladen, den Antrag sowie den Einkommensnachweis für Kinder der Grundschule per E-Mail an schulverwaltung@ingelheim.de oder per Post an

Stadtverwaltung Ingelheim

Abteilung 50/4

Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim

einzureichen.

Bereits Mitte Januar wurden die Antragsformulare und Informationsblätter in den Schulen verteilt. Alternativ kann das Antragsformular und alle weiteren Infos auch auf der Internetseite der Stadt Ingelheim unter www.ingelheim.de/lernmittelabgerufen werden.

Für diejenigen, bei denen die Voraussetzungen nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit, ihre Kinder von 17. Mai bis 17. Juni 2024 mit dem Freischaltcode für die kostenpflichtige Schulbuchausleihe anzumelden. Detaillierte Informationen dazu werden im Mai veröffentlicht.

Für Rückfragen stehen die Kolleg*innen der Schulverwaltung unter der oben genannten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.