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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorentwurf Flächennutzungsplan:

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP Februar 2023 (Daten verändert)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.01.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziele des Bebauungsplans:

Aufgrund der Fusion der Stadt Ingelheim und der Verbandsgemeinde Heidesheim im Jahr 2019 müssen die bestehenden Flächennutzungspläne der beiden Gemeinden durch einen neuen, ganzheitlichen Flächennutzungsplan ersetzt werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einer Begründung sowie dem Umweltbericht (als Teil II der Begründung) und dem Landschaftsplan.

Die Fachbeiträge sind ebenfalls Teil der Planung und werden als Anhang zur Begründung in die frühzeitige Beteiligung gegeben. Im Einzelnen betrifft das die folgenden Konzepte:

Wohnbauflächenkonzept, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Konzept Windenergie, Konzept Freiflächen-Photovoltaik, Konzept Agri-Photovoltaik, Stadtklimaanalyse, Verkehrsentwicklungsplan, Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Landwirtschaftlicher Fachbeitrag.

Der Geltungsbereich umfasst flächendeckend das gesamte Stadtgebiet und ist im beigefügten Plan dargestellt:

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit diese für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040 mit allen relevanten Unterlagen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 unter www.ingelheim.de und dann unter Rathaus & Politik/Stadtverwaltung/Öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen/Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, sonstige Satzungen gemäß Baugesetzbuch, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Außerdem hängt der Planvorentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 12. Februar 2025
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister