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Hauensteiner Bote
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Lug vom 15.12.2022

1. Informationen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert über folgende Punkte:

a) Hallenbad Hauenstein

Das Hallenbad in Hauenstein wird ab dem 03.01.2023 wieder geöffnet. Einzelheiten zu den Öffnungszeiten können dem Amtsblatt entnommen werden.

b) Straßenreinigungspflicht

Dem Eigentümer des Anwesens in der Hauptstraße 33 wurde eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Eigentümer seiner Straßenreinigungspflicht nachkommen soll. Die Frist ist ohne Erledigung am 18.12.2022 abgelaufen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung, wird ein Dritter mit der Säuberung beauftragt werden.

c) Säuberungsaktion Dorfmitte

Mit der Säuberungsaktion in der Dorfmitte, die für den 12.11.2022 angesetzt war, wurden sichtbare Erfolge erzielt. Ein Dank ergeht an die Helfer.

d) Gedenkfeier in Mollkirch

Bei der jährlichen Gedenkfeier in der Partnergemeinde Mollkirch am 11.11.2022 war auch die Gemeinde Lug vertreten.

e) Weihnachtsschmuck und Weihnachtsbaum Dorfmitte

Für die Anfertigung des Adventskranzes, das Aufstellen des großen Tannenbaumes, die Stiftung der kleinen Tannenbäume und das Schmücken derselben ergeht an die Stifter und Helfer ein herzliches Dankeschön.

f) Elternabend Kindergarten Lug

Am 24.11.2022 fand der Elternabend der Kindertagsstätte Lug statt, anlässlich dessen die Anwesenden über den Sachstand bzgl. der Sanierung bzw. der Erweiterung des Kindergartens informiert wurden.

g) Nikolausfeier

Die diesjährige Nikolaus-Veranstaltung am 06.12.2022 wurde wieder sehr gut angenommen; alle gepackten Geschenkesäckchen wurden an Kinder verteilt. Ein Dank ergeht an alle Helfer und die Feuerwehr.

2. Nachwahl zum Rechnungsprüfungsausschuss

Nachdem Frau Ellen Strauß durch ihren Wegzug ihr Mandat als Mitglied im Ortsgemeinderat Lug verloren hat, wird eine Nachwahl im Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich. Ellen Strauß war Mitglied und zugleich stellvertretende Vorsitzende im Rechnungsprüfungsausschuss. Ratsmitglied Markus Stöbener wurde vom Rat in den Ausschuss gewählt und hat die Wahl angenommen.

3. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lug für das Haushaltsjahr 2023

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat zum zweiten Mal in Folge das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 1.1.2023 muss durch den Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet werden. Ab dem Jahr 2023 wird die Berechnung des Finanzausgleichs völlig neu strukturiert. Zur Stärkung der Finanzmittel ist u.a. vorgesehen, auch die Nivellierungssätze nach den Jahren 2012 und 2014 wieder anzuheben. Dadurch wird die Steuerkraft der Gemeinden erhöht. Dies hat zur Folge, dass diese geringere Schlüsselzuweisungen A erhalten, soweit sie über den Schwellenwert an die durchschnittliche Steuerkraft des Landes angeglichen wird.

Im Ergebnis verbleibt den Gemeinden ihrerseits ebenfalls nur die Anhebung der Steuerhebesätze auf das Niveau der Nivellierungssätze, damit nicht weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen. Denn die Verbandsgemeinde- und die Kreisumlage werden so festgesetzt, als hätte die Gemeinde die Steuerhebesätze angehoben, auch wenn sie dies tatsächlich nicht beschlossen hätte und somit keine Mehreinnahmen verzeichnen kann.

Diese Vorgehensweise zwingt die Gemeinde quasi, die Hebesätze anzuheben.

Im Saldo verbleibt den Gemeinden aus den zusätzlichen Einzahlungen durch die Anhebung die Summe abzüglich der zu leistenden Umlagen. Für die zu leistenden Umlagen müssen ca. 80% der zusätzlichen Einzahlungen aufgewendet werden. Für das Jahr 2022 sind von der Ortsgemeinde ca. 156.000,00 € an Verbandsgemeindeumlage, 252.000,00 € an Kreisumlage, 25.000,00 € an Schulumlage und 26.000,00 € an Kindertagesstätteumlage zu zahlen.

Damit die Steuerbescheide für das Jahr 2023 rechtzeitig erstellt werden können, hat der Gemeinderat vorab die Hebesätze beschlossen, welche im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzt werden. Der Gemeinderat hat die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 in Höhe der Nivellierungssätze im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 4

Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A

von bisher 300 v.H.

auf

345 v.H.

Grundsteuer B

von bisher 365 v.H.

auf

465 v.H.

Gewerbesteuer

von bisher 365 v.H.

auf

380 v.H.

4. Beratung über die Gewährung von Zuschüssen an die Vereine

In seiner Sitzung vom 01.10.2020 hat der Ortsgemeinderat einen Zuschuss für den ASV Lug/Dimbach zur Sanierung des Hartplatzes in Höhe von 7.028,00 € (entspricht 10 % der Gesamtkosten) bewilligt. Die Auszahlung sollte nach Haushaltslage auf 2 oder 3 Jahre verteilt werden. Der für das Jahr 2022 noch ausstehende Restbetrag wird nun in diesem Jahr an den ASV ausbezahlt.

Um auch die übrigen Luger Vereine zu unterstützen, sollen sie wie im Vorjahr 3,00 € je Mitglied erhalten. Die Mitgliederzahlen werden vom Vorjahr übernommen.

5. Stellungnahme zu einem Bauantrag in der Saarstraße

Zu einem Bauantrag in der Saarstraße hat die Gemeinde ihr Einvernehmung unter Nennung der Gründe versagt.

6. Bebauungsplan „Laubendöll“, 6. Änderung

Zur Durchführung eines Bauvorhabens für ein Grundstück in der Saarstraße ist die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Laubendöll“ erforderlich.

Zur Einleitung des Verfahrens hat der Rat den Aufstellungsbeschluss gefasst, die Entwurfsplanung genehmigt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

7. Neubaugebiet „Erweiterung Laubendöll“ - vereinfachte Umlegung

Am 15.12.2020 hat der Gemeinderat Lug den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“ gefasst. Im ersten Halbjahr 2023 soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und der Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes und nach dessen Begründung ist zur Bodenordnung ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach den §§ 80 bis 84 BauGB erforderlich. Das Umlegungsverfahren wird durch das Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz durchgeführt. Dazu wurde von der Ortsgemeinde Lug die Befugnis zur Durchführung übertragen.

8. Auftragsvergabe für Rodungsmaßnahmen im Neubaugebiet „Erweiterung Laubendöll“

Damit die Fläche des Neubaugebietes „Erweiterung Laubendöll“ vermessen werden kann, muss sie vorab gerodet werden. Dazu wurden Angebote eingeholt. Drei Angebote wurden abgegeben.

Die Gemeinde hat den Auftrag an Herrn Nicolas Scheiwe vergeben. Das Angebot beinhaltet das Fällen der Bäume, die Sortierung, das Poltern, das Häckseln der Hecken und Büsche und das Mulchen.

9. Situationsbericht über die Erweiterung der Kindertagesstätte

Nach Auskunft des Vorsitzenden wurde die Vermessung durchgeführt aufgrund des Teilstücks des Kirchengebäudes, das auf dem Grundstück des Kindergartengeländes steht. Demzufolge sollen die Außenmauern der Kirche zukünftig die Grenze zum Grundstück der Kindertagesstätte darstellen.

Die Planung der Erweiterung in Modularbauweise wird von der Firma Algeco erstellt.

10. Situationsbericht über die Sanierung der Gemeindehalle

Für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses wurde eine Förderung in Höhe von 320.000,00 € zugesagt, unter der Bedingung, dass mit der Maßnahme bis zum 31.05.2023 begonnen wird. Des Weiteren hat die Theysohn-Stiftung 60.000,00 € zugesagt. Hier ist Voraussetzung der Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2023.

Zu erstellen sind zunächst noch sowohl die Statikberechnung als auch eine Schadstoffananlyse. Der erste Sanierungsabschnitt verläuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Begonnen wird mit der Erneuerung des Daches.

11. Informationen des Vorsitzenden unter „Verschiedenes“

a) Neujahrsempfang 2023

Der Neujahrsempfang ist für Sonntag, den 08.01.2023, 10:30 Uhr geplant. Die Veranstaltung findet in der Gemeindehalle statt. Die Luger Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen.

b) Solarpark

Alle Eigentümer der für den angedachten Solarpark in Betracht kommenden Fläche wurden ermittelt und werden von der Pfalzsolar GmbH in die Luger Gemeindehalle zu einer Informationsveranstaltung am 18.01.2023 um 18:00 Uhr eingeladen. Die Zukunft des Projekts hängt von dem Einverständnis aller Eigentümer ab.

c) Zukunfts-Check Dorf

Von den im Ort verteilten Fragebögen kamen bisher drei Fragebögen ausgefüllt zurück. Am 25.01.2023 soll nochmals eine Veranstaltung diesbezüglich in der Gemeindehalle in Lug stattfinden. Über diesen Termin wird der Vorsitzende beim Neujahrsempfang am 08.01.2023 informieren.

d) Glasfaserausbau

Weder die Deutsche Telekom AG, noch die Vodafone GmbH und Kabel Deutschland werden den Glasfaserausbau durchführen. Aus diesem Grund schlägt der Vorsitzende vor, für die gesamte Verbandsgemeinde Hauenstein ein Schreiben zu diesem Thema an den rheinland-pfälzischen Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Herrn Alexander Schweitzer, zu verfassen.

12. Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurde die Vergabe einer Ingenieursleistung beschlossen und über Personalangelegenheiten informiert.