Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer alle Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, binnen 14 Tage nach Anschaffung oder nach Zugang, bei neugeborenen Hunden frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird, anzumelden sind.
Vollständiger Bericht siehe unter Verbandsgemeinde.