zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2023 und 2024 nach § 97 Abs. 1 GemO
Der Gemeinderat Hauenstein wird in seiner Sitzung am 23.03.2023 über die Haushaltssatzung sowie Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beraten und beschließen. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz bis zur Beschlussfassung, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten, in Zimmer 22 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung können vom 10.03.2023 bis 23.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung durch die Einwohner der Gemeinde Hauenstein eingebracht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister oder elektronisch an poststelle@hauenstein.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.