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Hauensteiner Bote
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal für das Haushaltsjahr 2026 vom 10.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 – 4

unverändert

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A von bisher

345 v. H.

auf

345 v. H.

Grundsteuer B Wohngrundstücke von bisher

535 v. H.

auf

535 v. H.

Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke von bisher

535 v. H.

auf

680 v. H.

Gewerbesteuer von bisher

380 v. H.

auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, unverändert:

für den ersten Hund

48,00 €

für den zweiten Hund

72,00 €

für den dritten Hund

96,00 €

für den ersten gefährlichen Hund

360,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund

480,00 €

für den dritten gefährlichen Hund

600,00 €

§ 6 - § 9

unverändert

II.

Eine staatsaufsichtliche Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz ist nicht erforderlich.

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 06.03.2026 bis einschließlich 16.03.2026, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

IV.

Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Hinterweidenthal, 05.03.2026
Georg Eitel
Ortsbürgermeister