Im Zuge der Bundestagswahl am 23.02.2025 kam es vermehrt zu Rückfragen bezüglich der Ergebnisdarstellung in den einzelnen Wahlbezirken. Es wurden in den einzelnen Ortsgemeinden jeweils nur die Urnenwähler für die Bundestagswahl dargestellt. Die Briefwähler werden in der Ergebnisdarstellung separat angezeigt und nicht den jeweiligen Ortsgemeinden hinzugerechnet. Dies erklärt sich damit, dass für die Bundestagswahl 2025 zwei Briefwahlbezirke gebildet wurden. Im Briefwahlbezirk 1 findet sich die Auswertung der Briefwahlstimmen der Ortsgemeinde Hauenstein und im Briefwahlbezirk 2 der übrigen Ortsgemeinden. Diese Briefwahlstimmen werden gesondert dargestellt und können nicht den Ortsgemeinden zugeordnet werden. Das Wahlrecht gibt die Möglichkeit Briefwahlvorstände zu bilden. Das führt dazu, dass das jeweils ausgewiesene Ergebnis der Urnenwahl nicht dem Gesamtergebnis einer gewählten Partei in diesem Wahlbezirk entspricht. Die Bildung eines Briefwahlvorstandes wird in der Regel nur bei der Bundestags- und Europawahl angeordnet. Zuständig für die Bildung dieser Briefwahlvorstände sind die jeweiligen Wahlleiter und müssen entsprechend den Vorgaben auch in den Wahlbezirken der Verbandsgemeinde Hauenstein umgesetzt werden.
Nachstehend die beiden Diagramme für die Verbandsgemeinde sowie die Ortsgemeinde Hauenstein, die für die Bundestagswahl erstellt werden konnten. Für die anderen Ortsgemeinden ist dies aus v.g. Gründen leider nicht möglich.