Titel Logo
Hauensteiner Bote
Ausgabe 11/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information der Straßenverkehrsbehörde

Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass mehrere Anwohner zur Erleichterung der Einfahrt über den Gehweg auf die anliegenden Grundstücke sogenannte Einfahrhilfen bzw. Bodenschwellen aus unterschiedlichen Materialien an den Gehweg gelegt haben.

Hierbei handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr. Das Ablegen oder Anbringen solcher Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht gestattet, da hiervon Gefahren für Fußgänger sowie für den übrigen Verkehr ausgehen können.

Wir bitten die betroffenen Anwohner, sämtliche am Gehweg abgelegten Einfahrhilfen, Bodenschwellen oder sonstige Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den Gehweg wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.

In den kommenden Wochen werden erneute Kontrollen durchgeführt. Sollten zu diesem Zeitpunkt weiterhin entsprechende Gegenstände an öffentlichen Gehwegen festgestellt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches mit der Verhängung eines Bußgeldes verbunden ist.

Wir bitten um Beachtung!

Ordnungsamt
Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein