1. Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Dimbach vom 04.02.2026 wurde genehmigt.
2. Informationen des Vorsitzenden
a) Sinkkastenreinigung
Die Durchführung der Sinkkastenreinigung erfolgte 6.3.2026.
b) Spielplatz
Die Überprüfung des Spielplatzes erfolgt am 30.03.2026, 15.30 Uhr.
c) Großübung Bundeswehr
Die Bundeswehr führt in der Zeit vom 08.06.-30.06.2026 im Pfälzer Wald
eine Großübung durch, dabei kann auch das Gebiet der Ortsgemeinde betroffen sein, wenn auch nur rudimentär.
d) Baummaßnahme Pergola
Die Baugenehmigung der Pergola liegt vor. Die Abstimmung mit der Firma ist bereits erfolgt. Der Aufbau ist bis Ende April vorgesehen.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge an der Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie dessen Bestandteilen und Anlagen für die Haushaltsjahr
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge an der Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Es wurden keine Vorschläge der Einwohner vorgebracht.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie dessen Bestandteilen und Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Der mit dem Ortsbürgermeister ausgearbeitete Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2026 und 2027 wurde den Ratsmitgliedern zur Vorbereitung der Sitzung bereits zugestellt. Die Eckdaten wurden den Mitgliedern des Gemeinderates im Verlauf der Sitzung erläutert.
Der Haushaltsplan weist in beiden Jahren im Ergebnis- und Finanzhaushalt einen Jahresfehlbetrag aus.
Der Ergebnishaushalt des Jahres 2026 weist bei den Gesamterträgen von 230.460,00 € und Gesamtaufwendungen von 252.110,00 € einen Fehlbetrag von 21.650,00 € aus.
Im Finanzhaushalt 2026 errechnet sich bei den ordentlichen Einzahlungen von 216.940,00 € und ordentlichen Auszahlungen von 225.310,00 € ein Finanzmittelfehlbetrag von 8.370,00 €. Da die Ortsgemeinde Dimbach schuldenfrei ist, fällt auch keine Tilgung an, was wiederum bedeutet, dass der Fehlbetrag der freien Spitze, hier negative entspricht.
Darlehensaufnahmen zur Finanzierung investiver Projekte sind keine erforderlich.
Der Ergebnishaushalt im Jahr 2027 weist bei den Gesamterträgen von 236.080,00 € und Gesamtaufwendungen von 255.700,00 € einen Jahresfehlbetrag von 19.620,00 € aus.
Im Finanzhaushalt 2027 errechnet sich bei den ordentlichen Einzahlungen von 222.930,00 € und 229.870,00 € bei den ordentlichen Auszahlungen einen Finanzmittelfehlbetrag von 6.940,00 € aus.
Hieraus errechnet sich eine negative freie Spitze von 6.940,00 €.
Die Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erfolgt nach den Hebesätzen für die Verbandsgemeindeumlage mit 32 v.H. in 2026 bzw. 33 v.H. in 2027 und 48 v.H. bei der Kreisumlage.
Im investiven Bereich finden sich neben dem Ansatz für bewegliche Investitionsgüter i.H.v. 1.000,00 €, lediglich noch Mittel in 2026 für die Einrichtung eines barrierefreien Zuganges zum Dorfgemeinschaftshaus.
Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen in gleicher Höhe gegenüber aus den Förderprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig“.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit -plan der Haushaltsjahre 2026/2027 zu.
5. Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 730.169,63 €. Das Eigenkapital beträgt 367.540,21 €. Bei der am 17.10.2019 durchgeführten Belegprüfung für das Jahr 2017 ergaben sich keine Beanstandungen.
Nach der Beurteilung des Gemeinderates entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.
Es wurde daher gemäß § 114 Abs. 1 GemO empfohlen:
| a) | den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) festzustellen. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO) |
| c) | die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 S 2 GemO) zu beschließen. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten soll ebenfalls gemäß den Nr. 2 der Verwaltungsvorschriften zu § 114 GemO Entlastung erteilt werden, soweit diese nach § 68 GemO für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig sind. |
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Erteilung der Entlastung
Nach der Beurteilung des Gemeinderates entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.
Es wurde daher gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschlossen:
| a) | den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) festzustellen. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO) |
| c) | die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 S 2 GemO) zu beschließen. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten soll ebenfalls gemäß den Nr. 2 der Verwaltungsvorschriften zu § 114 GemO Entlastung erteilt werden, soweit diese nach § 68 GemO für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig sind. |
7. Projekte Regionales Zukunftsprogramm
a) Behindertengerechter Zugang Dorfgemeinschaftshaus
Bezüglich der Projektplanung und Kostenermittlung für den behindertengerechten Zugang sollen die weiteren Schritte in die Wege geleitet werden.
Es sollen verschiedene Varianten zur Auswahl stehen, über die der Gemeinderat nochmals abschließend beraten und beschließen soll.
b) Renovierung der Grillstelle auf dem Waldgrillplatz
Bezüglich der Renovierung der Grillstelle auf dem Waldgrillplatz stellte der Vorsitzende anhand eines Bildes eine Variante der Renovierung vor.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde eine weitere Variante mit Metallgestell vorgetragen.
Der Gemeinderat ermächtigt in beiden Fällen den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit dem Beigeordneten, die ersten Schritte bezüglich des Projektes „Renovierung der Grillstelle auf dem Waldgrillplatz“ in die Wege zu leiten.
Der Rat wird sich in einer seiner nächsten Sitzung nochmals damit beschäftigen.
8. Wegeinstandsetzung
| a) | Im Frühjahr 2026 sollen die Arbeiten zur Ausbesserung verschiedener Waldwege durchgeführt werden, diese Maßnahmen wurden vom Gemeinderat festgelegt. |
| b) | Weiterhin sollen einige Wegtrassen von einem sogenannten „Forstschild“ abgezogen werden um das Abtrocknen zu erleichtern und die Schmutzschicht abzutragen. |
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| Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Ortsbürgermeister in beiden Fällen im Einvernehmen mit dem Beigeordneten die entsprechenden Arbeiten zu beauftragen. |
9. Verschiedenes
a) 60-jähriges Jubiläum Pfingschdequack
Aufgrund des Jubiläums soll zu Pfingsten ein Bildervortrag vorbereitet werden.
b) Raiffeisentag 2026
Die VR Bank veranstaltet am 09.05.2026 seinen „Raiffeisentag 2026“. Das diesjährige Motto ist „Müll sammeln“. Die Gemeinde wird sich bewerben und erhält im Falle der Teilnahme einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 €.