Titel Logo
Hauensteiner Bote
Ausgabe 15/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zum Grundsteuerbescheid

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

in den letzten Tagen wurden Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide zugestellt. Diese Bescheide sind die ersten nach der bundesweiten Grundsteuerreform, zu der Sie im Vorfeld seitens der Finanzämter schon Ihre neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge mitgeteilt bekommen haben. Durch die Neubewertung aller Grundstücke und den aus den angepassten Berechnungsmodellen ermittelten Grundsteuermessbeträgen ergibt sich für die Ortsgemeinde Hauenstein der Fall, dass die Summe der Grundsteuermessbeträge niedriger ausfällt, als in den Vorjahren. Da sich in den Ihnen zur Zeit vorliegenden Bescheiden der Hebesatz, mit dem die Gemeinde zur Steuerfestsetzung den Grundsteuermessbetrag vervielfältigt, nichts geändert hat, würde die Ortsgemeinde Hauenstein weitaus weniger Grundsteuer einnehmen als in den Jahren davor. Dies zeigt sich bei den meisten Grundstückseigentümern dadurch, dass Sie weniger Grundsteuer entrichten müssen als zuvor.

Da der Haushalt 2023 und 2024 schon mit Jahresfehlbeträgen aufgestellt wurde und sich die wirtschaftliche Situation der Ortsgemeinde nicht gebessert, sondern eher verschlechtert hat, kann diese auch nicht auf diesen Teil der notwendigen Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten. Um die auch schon im Vorfeld der Grundsteuerreform angesprochene Aufkommensneutralität sicherzustellen, bedarf es seitens des Gemeinderates einer Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Dies ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres rückwirkend noch möglich.

Leider konnte der Gemeinderat auch aufgrund der für die Grundsteuerreform zu erhebenden Datenmenge und der Tatsache, dass das vom Land angekündigte Gesetz für differenzierte Grundsteuerhebesätze erst zum 25.02.2025 in Kraft trat, noch nicht im Vorfeld darüber entscheiden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten und gesetzlichen Möglichkeiten soll der zukünftige Hebesatz der Grundsteuer B in den Bereichen Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (gewerblich genutzte Grundstücke) so ausgewogen werden, dass sich eventuelle Mehrbelastungen in einem angemessenen Rahmen abspielen.

Sicherlich werden sich nun einige von Ihnen Fragen, wieso Sie dann jetzt schon einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wenn die letztendliche Festsetzung des Hebesatzes noch aussteht. Dies hat damit zu tun, dass die Zahlungsfristen im vierteljährlichen Rhytmus gesetzlich vorgegeben sind und die Ortsgemeinde es vermeiden wollte, dass die komplette Grundsteuer des Jahres 2025 in nur einer oder zwei Raten bezahlt werden muss.

Nachdem der Gemeinderat die noch festzusetzenden Hebesätze beschlossen hat, werden Ihnen seitens der Verbandsgemeindeverwaltung neue Grundsteuerbescheide zugehen, welche den alten Bescheid ersetzen.

Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis. Sicherlich hätte der Gemeinderat einen aufkommensneutralen Hebesatz beschließen können, welcher aber eventuell zu große Schwankungen zwischen der alten und neuen Festsetzung hervorgebracht hätte. Um diese Unterschiede gering zu halten, möchte sich die Ortsgemeinde die Zeit nehmen und die Auswirkungen der neuen Hebesätze genauestens kennen.

Sobald der Gemeinderat über den neuen Hebesatz der Grundsteuer B beschlossen hat, werden wir Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Timo Pust
Erster Beigeordneter mit Geschäftsbereich Finanzen