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Hauensteiner Bote
Ausgabe 17/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lug

Bebauungsplan „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Lug hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“ gefasst. Der Beschluss wurde am 03.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Am 09.12.2021 wurde in öffentlicher Sitzung der Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 13.06.2022 mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange befasst. In der Sitzung am 30.03.2023 fand die Abwägung über nachträglich eingegangene Stellungnahmen statt. Anschließend wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Übersichtsplan ohne Maßstab

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der Zeit vom

08. Mai 2023 bis einschließlich 08. Juni 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Zimmer 18, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Bekanntmachungstext sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein.rlp.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen. Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar:

Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes

mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):

  • Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Oberflächenwassers

  • Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung

  • Landespflegerische Festsetzungen und Maßnahmen

  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Entwurf des Umweltberichtes mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz

mit Ausführungen zu folgenden Themenbereichen (auszugsweise):

  • Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Umweltziele

  • Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes

  • Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

  • Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Anlagen zum Umweltbericht:

  • Gehölzliste

  • Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Maßnahmenvorschläge

  • Landespflegerischer Bestandsplan

  • Landespflegerischer Konfliktplan

  • Landespflegerischer Maßnahmenplan

  • Vorprüfung für das Natura2000-Vogelschutzgebiet „Pfälzerwald“ (VSG-6812-401)

  • Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange unter anderem zu folgenden aufgeführten umweltrelevanten Informationen Stellung genommen:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: Hinweise auf eine Versickerung vor Ort von Niederschlagswasser, sowie zu Auffüllungen im Rahmen von Erschließungen und zur einzuholenden Erlaubnis zur Grundwasserfreilegung

- Kreisverwaltung Südwestpfalz - Untere Wasserbehörde: Hinweise auf die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbefallverordnung

- Planungsgemeinschaft Westpfalz: Hinweise zur topographischen Situation im und rund um das Plangebiet bei Starkregenereignissen als auch zur Möglichkeit der Pflicht, Photovoltaikanlagen auf Dachflächen zu installieren; das Plangebiet liegt zudem im Biosphärenreservat Pfälzerwald, weshalb auf die dort herrschenden Schutzzwecke verwiesen wird

- Kreisverwaltung Südwestpfalz - Untere Naturschutzbehörde: Hinweise auf die Beachtung der Brut- und Setzzeiten verschiedener Vogelarten sowie Fledermäuse, als auch auf potentielle Reptilienvorkommen in dem Gebiet; Vorschlag einer hohen ökologischen Dachbegrünung sowie eine klar zeitlich definierte Linie des Waldumbaus und der darin enthaltenen „Baumvielfalt“; keine Einwände gegen das Einsäen von gebietsheimischem Regiosaatgut auf den Flächen ohne Gehölzbewuchs

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Lug, 27.04.2023
gez. Hermann Rippberger
Ortsbürgermeister