Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz hat am 11.02.2025 eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde in seiner Sitzung am 08.04.2025 über das Ergebnis gemäß § 33 Abs. 1 GemO unterrichtet.
Der Prüfbericht liegt nunmehr gemäß § 110 Abs. 6 GemO in der Zeit vom 25.04. bis 06.05.2025 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, Zimmer 30, 76846 Hauenstein, zur Einsichtnahme aus.