Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt | gegenüber bisher | erhöht / vermindert um | auf nunmehr |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 676.300 € | 287.370 € | 963.670 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 659.190 € | 265.880 € | 925.070 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | 17.110 € | 21.490 € | 38.600 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 49.880 € | + 21.490 € | 71.370 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 365.480 € | --- € | 365.480 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 410.270 € | --- € | 410.270 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 44.430 € | --- € | - 44.230 € |
unverändert
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer A von bisher | 300 v.H. | auf | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B von bisher | 365 v.H. | auf | 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer unverändert | 365 v.H. | auf | 380 v.H. |
Die Hundesteuer für Hunde, welche innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, bleiben unverändert.
unverändert
Eine staatsaufsichtliche Genehmigung von Seiten der Kreisverwaltung Südwestpfalz für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 war nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.05.2023 bis einschließlich 15.05.2023, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2023 in Kraft.