Die Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde, gemäß 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung, in der heute gültigen Fassung, folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich der Veranstaltung „Schuhmeile zugleich Kunstmeile" am Sonntag, den 19.05. 2024 und Montag, den 20.05.2024 werden in Hauenstein folgende Maßnahmen angeordnet:
| 1) | Die Industriestraße wird vom 19.05.2024 - 8.00 Uhr bis 20.05.2024 - 20.00 Uhr von der Einmündung Pirmasenser Straße bis zur Einmündung Bergstraße für den gesamten Fahrzeugverkehr voll gesperrt. |
| 2) | Für den genannten Zeitraum wird für den betroffenen Bereich ein absolutes Halteverbot angeordnet. |