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Hauensteiner Bote
Ausgabe 20/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Neubaugebiet Erweiterung Laubendöll“ in der Gemarkung Lug, ist am 12. Mai 2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehe­nen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Die Fortschreibung der beiden öffentlichen Eigentumsnachweise, Liegenschaftskataster und Grundbuch, wird veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntmachung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann

1.

2.

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erhoben werden.

Kusel, den 12. Mai 2025