Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Verbandsgemeinde Hauenstein weist darauf hin, dass der Betrieb von benzingetriebenen Rasenmähern in den folgenden Zeiten nicht zulässig ist:
| Montag bis Samstag: | 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 07.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage: | ganztags. |
Der Betrieb von Freischeidern, Rasentrimmern, Laubbläsern und Laubsammlern ist in den folgenden Zeiten nicht gestattet:
| Montag – Samstag: | 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 09.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage: | ganztags. |
Der Betrieb der im Anhang der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgeführten Geräte und Maschinen (z.B. Motorsägen, Kreissägen) durch Privatpersonen ist in den folgenden Zeiten unzulässig:
| Montag bis Samstag: | 13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage: | ganztags. |
Der unzulässige Betrieb kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Um Beachtung wird gebeten.