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Hauensteiner Bote
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern und lärmerzeugenden Arbeitsgeräten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Verbandsgemeinde Hauenstein weist darauf hin, dass der Betrieb von benzingetriebenen Rasenmähern in den folgenden Zeiten nicht zulässig ist:

Montag bis Samstag:

13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 07.00 Uhr

Sonn- und Feiertage:

ganztags.

Der Betrieb von Freischeidern, Rasentrimmern, Laubbläsern und Laubsammlern ist in den folgenden Zeiten nicht gestattet:

Montag – Samstag:

13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 09.00 Uhr

Sonn- und Feiertage:

ganztags.

Der Betrieb der im Anhang der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgeführten Geräte und Maschinen (z.B. Motorsägen, Kreissägen) durch Privatpersonen ist in den folgenden Zeiten unzulässig:

Montag bis Samstag:

13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr

Sonn- und Feiertage:

ganztags.

Der unzulässige Betrieb kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Um Beachtung wird gebeten.

Verbandsgemeinde Hauenstein