Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte für Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. 2014, S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung wird für die Ortsgemeinde Hauenstein folgende Rechtsverordnung erlassen:
Gemäß § 12 Abs. 2 LMAMG wird für die Ortsgemeinde Hauenstein Sonntag, der 01. Juni 2025, als Marktsonntag festgesetzt.
An diesem Sonntag darf in der Ortsgemeinde Hauenstein in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Marktveranstaltung nach § 8 LMAMG (Floh- und Trödelmarkt) durchgeführt werden.
Die Festsetzung ersetzt nicht eine nach anderen spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Gaststättengesetz (GastG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO), erforderliche Anzeige, Erlaubnis oder Genehmigung. Gleiches gilt für spezialgesetzliche Ge- und Verbote.
Die Vorschriften des LMAMG Rheinland-Pfalz in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. Zuwiderhandlungen können nach § 20 LMAMG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.