Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“, 3. Änderung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“ (IKG) hat in öffentlicher Sitzung am 09.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“ gefasst, der Entwurfsplanung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Auf die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung beschränkt sich auf den ca. 0,08 ha großen Bereich der beiden Flurstücke Nrn. 2878/26 und 2878/30.
Er überlagert einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen – Hauenstein“, 1. Änderung.
Diesbezüglich gilt, dass der Bereich des bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplans, der durch die vorliegende 3. Änderung überlagert wird, durch diese ersetzt bzw. abgelöst wird.
Die Änderung betrifft nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes, d.h. im vorliegenden Fall ausschließlich die Flächenfestsetzung.
Die derzeitigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“, 1. Änderung bezüglich der gewerblichen Bauflächen bleiben unverändert und gelten weiterhin.
Das Plangebiet befindet sich mittig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen – Hauenstein“, 1. Änderung.
Das Gewerbegebiet befindet sich am nördlichen Ortseingang der Gemeinde Hauenstein mit unmittelbarer Anbindung an die Bundesstraße 10 und erstreckt sich in östlicher Richtung bis hin zum Bahnhaltepunkt „Hauenstein Mitte“. Westlich des Plangebiets schließt die „Schuhmeile Hauenstein“ an.
Konkreter Planungsanlass für die hier vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen – Hauenstein“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung und rechtmäßigen Widmung einer bereits bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche auf den Flurstücken Nrn. 2878/26 und 2878/30, die bislang als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen waren.
Diese zusätzliche verkehrliche Erschließung in Form einer Stichstraße dient dazu, die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der in zweiter Reihe liegenden Grundstücke zu verbessern.
Die bisherige Planung sieht an dieser Stelle keine öffentliche verkehrliche Anbindung vor. Mit der neuen Straße soll folglich eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung ermöglicht werden.
Aufgrund der Aufnahme der Stichstraße in den Bebauungsplan wird auch eine Anpassung der Baugrenzen insofern vorgenommen, dass die neuen Baugrenzen in einem Abstand von 3,0 m um die neue Verkehrsfläche geführt werden.
Das betroffene Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Übersichtsplan ohne Maßstab
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt. Der Bekanntmachungstext sowie die zu jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein-pfalz.de unter der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bauleitpläne im Verfahren sowie auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“, 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.
Der Vollständigkeit halber werden auch die Planzeichnung sowie die unverändert übernommenen Textfestsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“ ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Dabei ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden.
Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den oben genannten Weg auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein möglich.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein“ geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.
Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Anregungen oder Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Belange in ausreichendem Maße berücksichtigt werden bzw. von der Planung unberührt bleiben.