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Hauensteiner Bote
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Satzung vom 16. Mai 2024 zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hauenstein vom 13. April 2022

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 9 Abs. 4 „Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige“ wird wie folgt geändert:

(4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt:

b) Wehrführer Wilgartswiesen 137,48 Euro

l) VG-Jugend- und Bambinifeuerwehrwart 84,50 Euro

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Hauenstein, den 16.05.2024
Patrick Weißler
Bürgermeister

Weiterhin wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hauenstein, den 29.05.2024
Patrick Weißler
Bürgermeister