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Hauensteiner Bote
Ausgabe 22/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Hinterweidenthal vom 15.05.2025

Informationen des Vorsitzenden

a) Rohrbrüche: Ein Rohrbruch an der Ecke Waldstraße/Talstraße wurde behoben, und es fand eine Reparatur des Sinkkastens „Im Tal“ beim Anwesen Semar statt.

b) Parkgebühren: Die Einnahmen aus den Parkgebühren (Bahnhofstraße/Im Handschuhteich) haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Diese Einnahmen verbleiben bei der Ortsgemeinde.

c) Wasgaubahnsanierung: Die Sanierungsarbeiten der Wasgaustraße sind weiterhin im Zeitplan der Firma Monti. Als nächstes werden die Bahnübergänge sowie das Anschlussgleis zum ehemaligen Tanklager saniert.

d) Straßeneinläufe: Der Schaden an einem defekten Straßeneinlauf am Friedhof, bedingt durch einen Wurzeleinwuchs, ist zu beheben. Ein weiterer Schaden an einem Sinkkasten an der Ecke „Rathaus“ zum Brunnen hin muss ebenfalls behoben werden.

e) Brandmeldeanlage: Die Arbeiten an der Brandschutzmeldeanlage in der Schule stehen kurz vor dem Abschluss.

f) Homepage der Ortsgemeinde: Die neue Webseite der Ortsgemeinde ist seit Kurzem online, einige Bilder dienen noch als Platzhalter. Die KITA-Seite folgt in Kürze.

g) KITA-Personal: Der Vorsitzende gab bekannt, dass alle Stellen beim KITA-Personal besetzt sind. Zudem wird das KITA-Gebäude im Sommer 2025 sein 10-jähriges Bestehen feiern, verbunden mit einer Veranstaltung am 04.07.2025.

Einwohnerfragestunde

Herr Günter Knoll, Hauptstraße 115, stellte den Antrag, eine „Blitzeranlage“ in der Hauptstraße Richtung Dahn zu installieren. Er berichtete von häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders nachts. Der Ortsbürgermeister wird die Beschwerde an das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde sowie an die Polizei und die Kreisverwaltung weiterleiten, um zu prüfen, ob eine Blitzeranlage installiert werden kann. Die Sanierung der Hauptstraße ist ebenfalls geplant, ein genaues Zeitfenster gibt es derzeit allerdings noch nicht.

Darlehensaufnahme zur Finanzierung der investiven Maßnahmen und Projekte der Haushaltsjahre 2023 und 2024

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen und Projekte der Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird eine Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt 123.196,63 € notwendig. Diese Darlehen werden zur Zwischenfinanzierung von Investitionen genutzt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten die Darlehensaufnahme durchführen soll. Der Zuschlag soll nach Vorliegen der Offerten an das wirtschaftlich günstigste Kreditinstitut erteilt werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Aufgrund der neuen Hauptveranlagung der Grundsteuer, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt, musste der Hebesatz für die Grundsteuer B angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss, den Hebesatz auf 535 v.H. anzuheben. Diese Änderung wird zunächst als Änderungsveranlagung für das Jahr 2025 vorgenommen, mit einer möglichen Anpassung im Jahr 2026, abhängig von den Einnahmenentwicklungen. Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026

a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge an der Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat soll über die eingebrachten Vorschläge, die aus der Beteiligung der Einwohner resultieren, gemäß § 97 Abs. 1 GemO beraten und beschließen, ob diese Vorschläge in die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 aufgenommen werden sollen.

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Der mit dem Bürgermeister und dem Beigeordneten ausgearbeitete Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 wurde den Ratsmitgliedern zur Vorbereitung der Sitzung bereits digital übersandt. Die Eckdaten des Planwerkes werden den Mitgliedern des Gemeinderates im Verlauf der Sitzung erläutert.

Der vorliegende Plan enthält sowohl im laufenden Haushalt als auch im investiven Bereich Maßnahmen, die auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen umgesetzt werden sollen. Der Haushaltplan kann im Ergebnis- und auch im Finanzhaushalt in 2025 und 2026 nicht ausgeglichen werden. Aufgrund der im Ergebnishaushalt 2025 und 2026 ausgewiesenen Abschreibungen schließt dieser tendenziell mit einem größeren Fehlbetrag ab. Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist im Haushaltsjahr 2025 einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.576.260,00 € und der Aufwendungen von 3.918.700,00 € aus, woraus sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 342.440,00 € ergibt. Im Haushaltsjahr 2026 beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.326.520,00 € und die Aufwendungen auf 3.493.170,00 €, woraus ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 166.650,00 € resultiert. Im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025 belaufen sich die ordentlichen Einzahlungen auf 3.296.580,00 € und die ordentlichen Auszahlungen auf 3.431.390,00 €, woraus sich ein negativer Saldo in Höhe von 134.810,00 € ermittelt. Einschließlich des Zinssaldos über - 48.770,00 € liegt der Finanzmittelbedarf bei 183.580,00 €. Die ordentliche Tilgung beläuft sich auf 75.530,00 €, woraus sich eine negative Freie Finanzspitze in Höhe von 259.110,00 € errechnet.

Im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026 liegen die ordentlichen Einzahlungen bei 3.078.710,00 € und die ordentlichen Auszahlungen bei 3.057.740,00 €, woraus sich ein positiver Saldo in Höhe von 20.970,00 € ergibt. Die Zinsleistungen belaufen sich auf - 46.860,00 €, was zu einem Fehlbetrag i.H.v. 25.890,00 € führt. Einschließlich des Tilgungsdienstes über 69.930,00 € errechnet sich eine negative Freie Finanzspitze über 95.820,00 €. Die veranschlagten Mittel orientieren sich am aktuellen Bedarf und sind weitgehend von Pflichtaufgaben geprägt. Im investiven Sektor errechnet sich im lfd. Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 481.070,00 €. Im Folgejahr wird ein Finanzbedarf über 817.680,00 € ausgewiesen. Der im Haushaltsjahr 2025 erforderliche Finanzbedarf ist u.a. auf die Investitionsmaßnahmen, Erwerb eines Traktors, Erweiterung des Kindergartens, Erneuerung des Bahnhaltepunktes Hinterweidenthal und Sanierung der Leichenhalle zurückzuführen. Die in der Haushaltssatzung zur Finanzierung der veranschlagten Investitionsmaßnahmen festgesetzten Darlehensaufnahmen belaufen sich auf 481.070,00 € in 2025 und 817.680,00 € im Jahr 2026. In diesem Zusammenhang bleibt noch festzustellen, dass eine Darlehensaufnahme zur Finanzierung der in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 durchgeführten Investitionsmaßnahmen über rund 123.200,00 € erforderlich wird.

Die gemeindlichen Realsteuereinnahmen wurden aufgrund der bestehenden Hebesätze ermittelt. Im Bereich der Grundsteuer A und B wurden die Vorjahreswerte für die Haushaltsplanung herangezogen, da aufgrund der Grundsteuerreform 2025 sich bei den Grundsteuermessbeträgen Veränderungen ergaben, die bei Planaufstellung noch nicht abschließend bearbeitet waren. Bei der Grundsteuer B muss diese um eine Aufkommensneutralität bei den Einnahmen zu erreichen, der Hebesatz adäquat erhöht werden. Grundlage für die weiteren Steuereinnahmen ist die aktuelle Steuerschätzung vom Oktober 2024. Die Hebesätze für die Hundesteuer werden auf dem Niveau des Vorjahres belassen. Bei der Verbandsgemeindeumlage wird in beiden Haushaltsjahren mit dem in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hauenstein beschlossenen Umlagesatz von 33,0 v. H. gerechnet. Die Kreisumlage wird in beiden Haushaltsjahren mit 48,00 % kalkuliert.

Hinsichtlich der im vorliegenden Planwerk veranschlagten Ansätze wird neben den Festsetzungen in der Haushaltssatzung auf die Ausführungen im Vorbericht verwiesen, in dem die Eckdaten dargestellt sind. Soweit sich wesentliche Abweichungen zu den Vorjahreszahlen ergeben, werden diese ebenfalls erläutert.

Beschlussfassungen hierzu:

a) Dem Antrag auf Aufnahme der vorliegenden Vorschläge/Anträge zur Aufnahme in die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 wird - nicht- entsprochen, bzw. es wurden keine vorgebracht.

b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 mit der Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 535 v.H.

c) Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung von 2 Hebesatzsatzungen. Diese werden durch die neue Haushaltssatzung ersetzt.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Auftragsvergabe zur Kalkung des Gemeindewaldes

Der Gemeinderat hat eine Eilentscheidung zur Auftragsvergabe für die Bodenschutzkalkung im Gemeindewald Hinterweidenthal getroffen. Die Auftragssumme beläuft sich auf rund 393.881,67 €, von denen 90% durch Fördermittel abgedeckt werden. Die Finanzierung wurde bereits im Haushaltsvorgriff 2025/2026 berücksichtigt. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund einer Frist zur Beantragung der Zuwendungen.

Stellungnahme zu einem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung in der Straße "Im Handschuhteich"

Für den Neubau eines Bürogebäudes, einer Werkstatthalle sowie einer Überdachung in der Straße „Im Handschuhteich“ wurde ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 gestellt. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Baugenehmigung einstimmig zu.

Instandsetzung der Blitzschutzanlage der Kita/Grundschule/DGH

Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage ergab Mängel, die nun durch die Firma Blitzschutz Müller aus Karlsruhe behoben werden sollen. Die Auftragssumme beträgt 17.493,87 €. Der Gemeinderat erteilte der Firma den Auftrag einstimmig.

Übertragung einer freien Selbstverwaltungsaufgabe an die Verbandsgemeinde Hauenstein gemäß § 67 Absatz 5 GemO: Einführung eines Bürgerbusses

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Einführung eines Bürgerbusses an die Verbandsgemeinde Hauenstein zu übertragen. Diese Entscheidung basiert auf dem einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderats Hauenstein vom 08.04.2025, das Projekt weiter voranzutreiben. Ziel ist es, einen ergänzenden Fahrdienst für die gesamte Bevölkerung der Verbandsgemeinde anzubieten. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist die Zustimmung der Mehrheit der Ortsgemeinden, die gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung vertreten müssen. Nach erfolgreicher Zustimmung soll eine Informationsveranstaltung zur weiteren Planung des Bürgerbusses stattfinden.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung von Geschwindigkeitskontrollen in den Ortsgemeinden wurde vom Gemeinderat vertagt. Bevor über die Umsetzung entschieden wird, soll in den Gemeinderäten ein Stimmungsbild erhoben werden. Die wichtigsten offenen Fragen betreffen den Einsatzort des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes sowie die damit verbundenen Kosten für die Ortsgemeinde. Weitere Informationen und Eckdaten sollen für die nächste Sitzung gesammelt werden.

Mittelverwendung aus dem Programm "Regional-Zukunft.Nachhaltig“

Der Gemeinderat hat die Verwendung der Mittel aus dem „Regional-Zukunft.Nachhaltig“-Programm beschlossen, die insgesamt rund 700.000 € für Projekte in der Verbandsgemeinde bereitstellen. Die Gelder werden gleichmäßig zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden aufgeteilt. Ein Schwerpunkt liegt auf nachhaltigen und strukturellen Maßnahmen. Die Ortsgemeinden hatten bis Mitte April Zeit, mögliche Projekte vorzuschlagen. Für die Umsetzung können Projekte in drei Bereichen beantragt werden:

  • Stärkung der kommunalen Infrastruktur und sozialen Gemeinschaft (max. 770.000 €)
  • Klimaschutz und Klima Resilienz (max. 420.000 €)
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus (max. 420.000 €)

Die Projekte, die in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal umgesetzt werden sollen, umfassen:

  1. Stärkung der kommunalen Infrastruktur und sozialen Gemeinschaft: Errichtung von zwei WC-Containern auf dem Dorfplatz (Kosten: 60.000 €).
  2. Klimaschutz und Klima Resilienz: Installation einer Photovoltaikanlage auf der KITA Zauberwald (Kosten: 25.000 €), sowie der Einbau von zwei Klimaanlagen in der KITA Zauberwald (Kosten: 5.000 €).
  3. Wirtschafts- und Verkehrsstrukturmaßnahmen: Aufbau einer Elektroinfrastruktur auf dem Dorfplatz, einschließlich einer münzfähigen Stromzapfstelle (Kosten: 20.000 €), sowie der Ausbau des Friedhofweges mit Beleuchtung (Kosten: 9.000 €).

Die Meldung der Projekte muss bis zum 31.08.2025 erfolgen, und die Umsetzung der Maßnahmen muss bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden Personalangelegenheiten sowie die Vergabe von Ingenieurleistungen behandelt.