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Hauensteiner Bote
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hinterweidenthal

Bebauungsplan „Im Handschuhteich“, 4. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hinterweidenthal hat in öffentlicher Sitzung am 26.05.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Handschuhteich“ gefasst, der Vorentwurfsplanung zugestimmt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, im Westen der Ortsgemeinde Hinterweidenthal und umfasst einen Geltungsbereich von ca. 6.000 m².

Im räumlichen Geltungsbereich liegend und somit von der Änderung gänzlich betroffen sind die Flurstücke mit den Nummern 2487/21 du 2487/22. Teilweise von der Änderung betroffen ist das Flurstück Nr. 2487/14.

Erschlossen wird das Plangebiet über die Straße „Im Handschuhteich“. Gegenüberliegend befindet sich der Parkplatz des „Erlebnispark Teufelstisch“ sowie in unmittelbarer Nähe der Landgasthof und der „Erlebnispark Teufelstisch“. Die Felsformation „Teufelstisch“ liegt in ca. 250 m Luftlinie Entfernung vom Plangebiet, welches ansonsten gänzlich von Wald umgeben ist.

Konkreter Planungsanlass für die hier vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Handschuhteich“ ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Investors. Die Gemeinde strebt eine Umnutzung des Plangebietes an.

Um die vom Investor gewünschte Nutzung des Gebietes umzusetzen, soll das Gebiet von einem Mischgebiet (MI) in ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Hotel“ umgewandelt werden.

Zulässig sollen demnach Betriebe des Hotel- und Beherbergungsgewerbes werden sowie auch Schank- und Speisewirtschaften, Cafés, Restaurants, Räume für Fort- und Weiterbildung, Fitness- und Wellnessbereiche, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für betriebsbezogene Verwaltung, Außengastronomie und auch Stellplätze und Nebenanlagen.

Die Änderungen des Bebauungsplanes werden nur innerhalb des Geltungsbereichs dieser 4. Änderung vorgenommen. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Handschuhteich“ behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Das betroffene Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Übersichtsplan ohne Maßstab

 

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit

vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, in 76846 Hauenstein, Schulstraße 4, Fachbereich 2 Bauen, während der allgemeinen Dienststunden durchgeführt.

Der Bekanntmachungstext sowie die zur jedermanns Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hauenstein www.hauenstein-pfalz.de unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Bauleitpläne im Verfahren sowie auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Handschuhteich“, 4. Änderung, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Dabei ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinterweidenthal, 29.06.2026
gez. Georg Eitel
Ortsbürgermeister