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Hauensteiner Bote
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Satzung vom 22.06.2026

zur Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung – Allgemeine Entwässerungssatzung – der Verbandsgemeinde Hauenstein vom 20.06.2023.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 57 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

In § 18 entfällt Absatz 4. Absatz 5, wird nunmehr zu Absatz 4.

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Hauenstein, den 22.06.2026
Patrick Weißler
Bürgermeister

Hinweis:

Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hauenstein, den 25.06.2026
Patrick Weißler
Bürgermeister