zur Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung – Allgemeine Entwässerungssatzung – der Verbandsgemeinde Hauenstein vom 20.06.2023.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 57 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
In § 18 entfällt Absatz 4. Absatz 5, wird nunmehr zu Absatz 4.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis:
Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.