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Hauensteiner Bote
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein

 für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 28.04.2026

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

2026

2027

zinslose Kredite

--- €

--- €

verzinste Kredite auf

--- €

--- €

zusammen auf

--- €

--- €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2026

2027

310.000 €

312.000 €

§ 5

Verbandsumlage

In Anlehnung an § 72 GemO bemisst sich die Verbandsumlage in Höhe des Finanzbedarfs aus dem Saldo der ordentlichen, außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten, sowie dem Saldo der planmäßigen Abschreibungen und Sonderposten. Die Höhe der zu erhebenden Verbandsumlage durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein von den Ortsgemeinden Hauenstein und Wilgartswiesen beläuft sich im Jahr 2026 und 2027 auf jeweils  —  71.330 €.

§ 6

Eigenkapital

Vorläufiger Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

766 €

Vorläufiger Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

-39.583 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

-11.983 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027

16.566 €

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

Hauenstein, 02.07.2026
Steffen Mellein
Verbandsvorsteher

II.

Die erforderliche staatsaufsichtliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit Schreiben vom 03.06.2026 erteilt worden

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 03.07.2026 bis einschließlich 13.07.2026, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

IV.

Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2026 in Kraft.

Hauenstein, 02.07.2026
Patrick Weißler
Bürgermeister