der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 28.04.2026
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
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| 2026 | 2027 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 251.080 € | 251.080 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 223.480 € | 222.530 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | 27.600 € | 28.550 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 93.080 € | 94.030 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 286.500 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 0 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 286.500 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 379.580 € | - 94.030 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| 2026 | 2027 | |
| zinslose Kredite | --- € | --- € |
| verzinste Kredite auf | --- € | --- € |
| zusammen auf | --- € | --- € |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, | ||
| 2026 | 2027 | |
| wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| 2026 | 2027 |
| 310.000 € | 312.000 € |
In Anlehnung an § 72 GemO bemisst sich die Verbandsumlage in Höhe des Finanzbedarfs aus dem Saldo der ordentlichen, außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten, sowie dem Saldo der planmäßigen Abschreibungen und Sonderposten. Die Höhe der zu erhebenden Verbandsumlage durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Wilgartswiesen-Hauenstein von den Ortsgemeinden Hauenstein und Wilgartswiesen beläuft sich im Jahr 2026 und 2027 auf jeweils — 71.330 €.
| Vorläufiger Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 766 € |
| Vorläufiger Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | -39.583 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | -11.983 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027 | 16.566 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.
II.
Die erforderliche staatsaufsichtliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit Schreiben vom 03.06.2026 erteilt worden
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 03.07.2026 bis einschließlich 13.07.2026, jeweils während der Dienststunden, im Rathaus der Verbandsgemeinde Hauenstein, zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
IV.
Es wird auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2026 in Kraft.