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Hauensteiner Bote
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Hinterweidenthal vom 03.07.2025

Informationen des Vorsitzenden

a) Dorfaktion mit „Zamme“

Dorfaktion am letzten Samstag mit „Zamme“ war ein voller Erfolg. Dank an alle Helfer und Unterstützer.

b) Haushaltssatzung mit –plan 2025/2026

Die Haushaltssatzung mit –plan 2025/2026 wurde unter Auflagen genehmigt. Bis Ende September 2025 muss ein Haushaltskonsolidierungskonzept vom Gemeinderat erarbeitet werden.

c) Bauernmarktplanung 2025

Die Bauernmarktplanung 2025 läuft.

d) Ameisen im Ort

Bezüglich des Problems „Ameisen im Ort“ werden verschiedene Gespräche geführt. Über die unterschiedlichen Konzepte in der Vorderpfalz wurde gesprochen, was sinnvoll ist und was nicht.

e) Badende Hunde im Rohrwoog

Über das Problem badende Hunde im Rohrwoog haben sich Einwohner und Touristen beschwert.

f) RZN-Mittel

Die Beratung über die Verteilung der RZN-Mittel wurde im Verbandsgemeinderat vertagt.

g) Geschwindigkeitskontrollen in der Hauptstraße

Bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen in der Hauptstraße ist der Vorsitzende im Gespräch mit der zuständigen Abteilung bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

h) Brandmeldeanlage Kita/Grundschule/Dorfgemeinschaftshaus

Die Brandmeldeanlage im Komplex Kita/Grundschule/Dorfgemeinschaftshaus wurde installiert.

i) Zypressen am Friedhof

Die beiden Zypressen auf dem Friedhof müssen aus Sicherheitsgründen wegen Schäden entfernt werden.

j) Begehung der Straße „In den Birken“

Bei der Begehung der Straße „In den Birken“ mit Herrn Knurr, Verbandsgemeindeverwaltung, und Herrn Thiele, Ingenieurbüro Thiele, wurden Schäden an der Fahrbahndecke festgestellt. Vermutlich muss ein Teil der Fahrbahndecke erneuert werden.

Nachwahl zum Bauausschuss und Forst- und Umweltausschuss

Nach dem Wegzug von Herrn Ralph Pavlitzek wird eine Nachwahl zu folgenden Ausschüssen erforderlich:

a) Bauausschuss

Herr Ralph Pavlitzek war Stellvertreter von Alexander Bodenmüller im Bauausschuss.

Für Herrn Ralph Pavlitzek ist somit ein neues stellvertretendes Ausschussmitglied zu wählen.

b) Forst- und Umweltausschuss

Herr Ralph Pavlitzek war Stellvertreter von Florian Eder im Forst- und Umweltausschuss.

Für Herrn Ralph Pavlitzek ist somit ein neues stellvertretendes Ausschussmitglied zu wählen.

Frau Johanna Hämpel wird als neues stellvertretendes Ausschussmitglied im Bauausschuss und im Forst- und Umweltausschuss gewählt.

Bebauungsplan „Industriegebiet Kaltenbach“, 3. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Genehmigung des Entwurfskonzeptes

c) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

d) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes

Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist es die Aufgabe der Gemeinden, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.

Konkreter Planungsanlass für die hier vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Kaltenbach“ in der Ortsgemeinde Hinterweidenthal ergibt sich aus den Planungsüberlegungen privater Investoren.

Es wird beabsichtigt, das gesamte Plangebiet mischbaulich zu entwickeln, um sowohl neuen Wohnraum zu schaffen als es auch einer touristischen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund gliedert sich das Plangebiet in drei Teilflächen.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Investor.

Beauftragt mit der Erstellung der Bauleitplanungen wurde die Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum und Umweltplanung mbh (FIRU mbH) in Kaiserslautern.

a) Aufstellungsbeschluss

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Industriegebiet Kaltenbach“, 3. Änderung zu fassen.

b) Genehmigung des Entwurfskonzeptes

Das Entwurfskonzept in der vorliegenden Form ist ausreichend in diesem frühen Stadium des Verfahrens, um damit in einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erste Stellungnahmen dazu einzuholen.

c) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

Im Laufe des Bauleiplanverfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

d) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln.

Stellungnahme zu einem Bauantrag in der „Hauptstraße“

Die Bauherrin des Flst. Nr. 87/1, Hauptstraße, Gemarkung Hinterweidenthal, hat am 12.05.2025 Bauantragsunterlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereicht.

Geplant ist der Wiederaufbau der Dachkonstruktion der Scheune.

Vorhaben wie das Beantragte erfüllen keinen in § 62 Landesbauordnung (LBauO) aufgezählten Tatbestand und sind deshalb nicht baugenehmigungsfrei.

Somit ist die Gemeinde im Verfahren zu beteiligen. Der Ortsgemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

Stellungnahme zu einem Bauantrag in der Straße „In den Birken“

Der Bauherr der Flst. Nrn. 2637, 2638, 2635/1, In den Birken, Gemarkung Hinterweidenthal, hat am 19.05.2025 Bauantragsunterlagen im Vollverfahren eingereicht.

Geplant ist die Errichtung einer Flutlichtanlage.

Ein umfassendes Fachgutachten über die Lichtimmissionen von künstlichen Lichtquellen auf die Anwohner und Fahrzeugführer im Bereich der Sportanlage liegen vor, ebenso verschiedene statische Berechnungen und eine Tragwerksplanung für die Fundamente und die Flutlichtmasten.

Vorhaben wie das Beantragte erfüllen keinen in § 62 Landesbauordnung (LBauO) aufgezählten Tatbestand und sind deshalb nicht baugenehmigungsfrei.

Somit ist die Gemeinde im Verfahren zu beteiligen.

Der Ortsgemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage in der Straße „Im Handschuhteich“

Der Bauherr der Flurstücke mit den Nummern 2487/21 und 2487/22, Im Handschuhteich, Gemarkung Hinterweidenthal, hat am 12.06.2025 eine Bauvoranfrage eingereicht.

Geplant ist der Neubau eines Hotels mit 26 Zimmern und Restaurant, 150 Sitzplätzen und den erforderlichen 42 Stellplätzen.

Die beiden Grundstücke liegen im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Handschuhteich“ aus dem Jahr 1991.

Vorhaben wie das Beantragte erfüllen keinen in § 62 Landesbauordnung (LBauO) aufgezählten Tatbestand und sind deshalb nicht baugenehmigungsfrei.

Somit ist die Gemeinde im Verfahren zu beteiligen.

Der Ortsgemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

Erstellung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegeplänen sowie einer Brandschutzordnung für die Grundschule, das Dorfgemeinschaftshaus und der Turnhalle

Am 28.02.2024 fand in der Grundschule Hinterweidenthal eine Gefahrenverhütungsschau statt.

Dabei wurden verschiedene Mängel aufgeführt.

Der Rat erteilt der Firma Brandschutz Riedel, Ringstr. 9, 66484 Großsteinhausen, den Auftrag zur Erstellung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne sowie einer Brandschutzordnung zum Angebotspreis von 4.462,50 € brutto.

Zukunfts-Check Dorf, Anerkennung und des Abschlusskonzeptes durch die Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde Hinterweidenthal hat an der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ (ZCD) des Landkreises Südwestpfalz teilgenommen. Die inhaltliche Ausarbeitung des erstellten Dorferneuerungskonzeptes (DEK) für die Ortsgemeinde ist mittlerweile abgeschlossen.

Die Abschlussveranstaltung fand am 12.11.2024 statt.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Ortsgemeinden finanziell in ihrer strukturellen Entwicklung sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Sanierung und Umnutzung der privaten Bausubstanz in den ländlichen Räumen (Fördermittel für kommunale und private Bauvorhaben).

Der Ortsgemeinderat Hinterweidenthal hat das Dorferneuerungskonzept beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, das Konzept bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung förmlich zur Anerkennung vorzulegen.

Annahme einer Spende

Frau Hedwig Sieber, Berliner Ring 84, 66955 Pirmasens hat für Blumenschmuck im Ortsbereich einen Betrag von 50,00 Euro gespendet.

Der Gemeinderat hat die Spende angenommen.