| 1. | Genehmigung der Niederschrift |
Die Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hauenstein vom 20.05.2026 wurde mit kleinen Änderungen genehmigt.
| 2. | Informationen des Vorsitzenden |
a) Schuhmachermarkt
Der Vorsitzende gibt einen kurzen Rückblick über den Schuhmachermarkt. Es war ein gelungenes Fest. Der dankt nochmals allen Beteiligten, allen voran dem Orga-Team. Es wird eine Nachbesprechung mit Kostenübersicht geben.
b) Ölspur
Ortsbürgermeister Mellein informiert über eine Ölspur vor dem Fabrikcafe. Die Straße wurde von einer Fachfirma gereinigt, Polizei und Feuerwehr waren im Einsatz.
c) Termine Ortsgemeinderat
Es wurden Sitzungstermine für das 2. Halbjahr festgelegt. Erster Beig. Pust wird alle Ratsmitglieder per Email darüber informieren.
| 3. | Einwohnerfragestunde |
Ein Einwohner bemängelt, dass der Fußweg im Altwiesenpark, ca. 10 m vor dem Entenhaus, u.a. durch das Wurzelwerk bereits seit längerem beschädigt ist. Gehbehinderte Menschen können auf diesem Weg nur sehr schwer gehen. Er bittet darum den Weg instand zu setzen.
Ortsbürgermeister Mellein wird den Sachstand an die Bauhofmitarbeiter weitergeben.
| 4. | Bebauungsplan "Friedenskirche" hier: Aktueller Stand "Wasserhaushaltsbilanz" und Besprechung der weiteren Vorgehensweise |
Vertreter des Büros Teambau – Herrn Michael Wechner und Herrn Simon Schimpf informierten über den aktuellen Stand.
Der Rat beschließt die Entscheidung zurückzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für ein Versickerungsgutachten einzuholen. Die Gemeindeführung wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Weiterhin soll mit den Verbandsgemeindewerken geklärt werden, ob auf dem ehem. Spielplatzgelände eine Versickerungsfläche ausgewiesen werden kann.
| 5. | Bebauungsplan "Bahnhofstraße Erweiterung" a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Information zum weiteren Verfahrensverlauf |
Konkreter Planungsanlass für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße Erweiterung“ ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Es wird beabsichtigt. die Flächen des Geltungsbereichs einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Dabei ist vorgesehen, die gesamte Fläche als allgemeines Wohngebiet mit einem großen zusammenhängenden Baufenster auszuweisen.
Das Plangebiet befindet sich zentral gelegen in der Ortsgemeinde Hauenstein.
Ursprünglich hatte der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Größe von ca. 2.000 m².
Im Laufe des Verfahrens wurde es um die komplette Fläche der Zuwegung erweitert und umfasst nun mit ca. 3.100 m² die Flurstücke mit den Nummern 4312/4 (Zuwegung, kleine Dreiecksfläche), 4303/1 (Zuwegung), 4303/2, 4302/11, 4300/6, 4294/2 sowie zum Teil 4302/10 und 4300/5.
Nachdem im Zeitraum vom 01.03.2024 bis einschließlich zum 31.03.2024 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.1, § 4 Abs. 1 BauGB stattfand, hat der Ortsgemeinderat am 01.10.2025 über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Anschließend wurde der Beschluss gefasst, dass die Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der unter a) vorgenommenen Abwägung und gefassten Beschlüsse werden weitere Beschlüsse gefasst wie folgt:
b) Städtebaulicher Vertrag über die externe Ausgleichsfläche
Seitens der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung soll die Ausarbeitung eines zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zu schließenden städtebaulichen Vertrages zum Zwecke der Sicherung der externen Ausgleichsfläche auf einem Teil des Flurstücks Nr. 4310 in der Gemarkung Hauenstein gemäß Punkt 5.5 der Textfestsetzungen in Auftrag gegeben werden.
Die Kosten für die Ausarbeitung des Vertrages sowie für die Gestaltung und Unterhaltung der externen Ausgleichsfläche sollen vom Investor getragen werden.
Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Vertrag ohne weitere Vorlage an den Rat zu unterzeichnen.
Die Vorlage des Bebauungsplanentwurfs an die Gemeinde zur Beschlussfassung als Satzung soll erst nach dem Zustandekommen des Vertrages erfolgen.
c) Zusammenfassende Erklärung
Der Vorhabenträger hat die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan gemäß § 10a BauGB vorzulegen, bevor die Gemeinde über den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung entscheidet.
d) Eintragung in das KSP
Die Eintragung des Objektes mit der Kennung EIV-022024-TD5FWB in das digitale Kompensationskataster Rheinland-Pfalz soll durch den Vorhabenträger veranlasst werden. Dieser soll die Kosten für die Eintragung tragen.
Der Nachweis der Eintragung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen, bevor dem Gemeinderat der Bebauungsplan zur Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis: Die Beschlüsse zu a), b), c) und d) erfolgten jeweils einstimmig.
| 6. | Stellungnahme zu Bauanträgen |
| 6.a. | Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage in der Landauer Straße |
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu der o.g. Bauvoranfrage unter der Voraussetzung, dass keine nachbarschaftsrechtlichen Belange (evtl. bei Pl.Nr. 4213/2) berührt werden.
| 6.b. | Stellungnahme zu einer Bauvoranfrage in der Queichstraße |
Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung nach § 36a BauGB zu der o.g. Bauvoranfrage sowie der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaus. Muss der Bebauungsplan von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, dann erfolgt die Zustimmung nur unter der Voraussetzung, dass der Investor die Kosten hierfür trägt.
| 7. | Festlegung des Standortes für das Schild "Julius Bock Gedenkplatz" |
Der Gemeinderat beschließt als Standort für das Schild "Julius Bock Gedenkplatz" die Fläche auf der rechten Seite an der Einfahrt zum TVH Parkplatz.
| 8. | Auftragsvergabe zur Straßensanierung im Patching-Verfahren (Mini-Mix-System) |
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags zur Straßensanierung im Patching-Verfahren an die Firma Possehl und ermächtigt den Vorsitzenden, den Auftrag im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bei Bedarf entsprechend zu erweitern.
| 9. | Annahme einer Spende |
a) Kreativpunkt Hauenstein
Der Kreativpunkt, Frau Nicole Mundi, Hauptstraße 15, 76846 Hauenstein hat für die Dekoration des Schuhmachermarktes einen Betrag von 500,00 Euro gespendet.
Der Rat beschließt die Spende anzunehmen.
b) Hair Design Gaby Schneider
Hair Design Gaby Schneider, Bahnhofstraße 6, 76846 Hauenstein hat für die Durchführung des Schuhmachermarktes einen Betrag von 500,00 Euro gespendet.
Der Rat beschließt die Spende anzunehmen.
| 10. | KI im Schwimmbad für mehr Sicherheit; Antrag der SPD-Fraktion |
Die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Hauenstein hat zu diesem Punkt einen Antrag gestellt. Der Antrag wurde mit 11 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen abgelehnt. Somit wird die Einführung eines KI-unterstützenden Systems für das Freibad nicht weiter verfolgt.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Mietangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten behandelt.